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neues deutschland: Kommentar zu de Maizières Verbotspraxis: Feind der Verfassung

Archivmeldung vom 26.08.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.08.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat mit Verweis auf linke Gewalt während der G20-Proteste in Hamburg die Internetseite linksunten.indymedia verboten. Er vermengt Straftat und Meinungsäußerung. Zwar darf er verfassungsfeindliche Vereine verbieten. Doch in diesem Fall überschreitet er seine Kompetenz: Er betreibt Diskurshygiene.

Autoren befürworten auf der Plattform regelmäßig Gewalt gegen Polizisten. Hässlich ist das - besonders angesichts der Tatsache, dass einige Autonome nicht vor Taten zurückschrecken, bei denen Menschen zu Tode kommen können. Doch strafbar ist es nicht. Als Meinung schützt das Grundgesetz auch Äußerungen, die gefährlich sind und auf die Umwälzung der politischen Ordnung abzielen. Das Bundesverfassungsgericht bekräftigt, dass das Grundgesetz auf den freien Meinungsstreit vertraut.

Heißt: Das Gewaltargument wird geschützt, damit es widerlegt werden kann. Die Begründung des Verbots erscheint angesichts dessen hanebüchen: Polizisten seien als Schweine und Mörder tituliert worden. Das habe Gewalttaten legitimiert. Tatsächlich hat das Bundesverfassungsgericht erst letztes Jahr im »All-Cops-are-Bastards«-Urteil festgestellt, dass Kollektivbeleidigungen dieser Art als Meinung geschützt sind. Man fragt sich: Liest der Innenminister diese Urteile nicht? Für die Demokratie ist die Trennung zwischen Meinung und Straftat konstitutiv. Sie muss verteidigt werden. Gegen Autonome. Und gegen Thomas de Maizière.

Quelle: neues deutschland (ots)

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