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Lausitzer Rundschau: Die Bundesregierung und der Datenschutz

Archivmeldung vom 11.12.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.12.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Wer gestern Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble zugehört hat, der musste den Eindruck gewinnen, mit dem neuen Gesetz gegen den Datenhandel wird Wirtschaftsschutz und nicht Kundenschutz betrieben.

So sehr war der Minister darum bemüht, Ausnahmen und Fristen hervorzuheben und sie zu begründen. In Berlin haben es die Spatzen vom Reichstagsdach gepfiffen: Ähnlich wie beim Rauchverbot war der Lobbydruck von Versandhändlern und Co erfolgreich. In Zeiten der Wirtschaftskrise will sich kein Politiker nachsagen lassen, die Unternehmen um profitable Einnahmequellen zu bringen. Das ist der Datenhandel bisher gewesen - ob legal oder eben illegal. Die Bundesregierung ist mit den neuen Regeln auf halbem Weg stehen geblieben. Wer einen Werbebrief im Postkasten findet, hat nach wie vor keine Möglichkeit herauszufinden, woher der Werbende eigentlich Namen und Anschrift hat. Und damit kann er gegen die Nutzung nicht vorgehen. Schäubles Entwurf fehlt somit ein wichtiges Kontrollelement - nämlich das der schonungslosen Transparenz. Nicht erhöhte Geldbußen schocken die Unternehmen, sondern die Wahrscheinlichkeit, durch Offenlegung und Klarheit als Datensünder erwischt zu werden. Dass die Neuregelung nur den Handel, aber nicht das Speichern der Daten berührt, ist da schon nicht mehr überraschend. Die Debatte ist nicht beendet. Selbst professionelle Informationshändler geben zu, dass es Unmengen an (nützlichen) Grauzonen bei den deutschen Vorschriften gibt. Eine grundsätzliche Reform des Datenschutzrechtes ist daher nach wie vor überfällig.

Quelle: Lausitzer Rundschau

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