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Lausitzer Rundschau: Zu viel des Guten

Archivmeldung vom 13.08.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.08.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Mann überzeugt durch stilvollen Umgang und klare Ansage. Dies macht Karl-Theodor zu Guttenberg beim Wahlvolk beliebt und ärgert die politische Konkurrenz. So ist die Aufregung, mit der ihm jetzt die sozialdemokratische Justizministerin Verschwendung von Steuergeldern vorwirft, sicher auch dem Wahlkampf geschuldet.

Denn dass heikle Gesetze von scheinbar unverzichtbaren Experten mit gestaltet werden, ist so neu nicht. Aber das, was das von Guttenberg geführte Wirtschaftsministerium jetzt einer Anwaltskanzlei in Auftrag gab, entschuldigt sich nicht allein schon dieser fragwürdigen Gewohnheit wegen. Der Umfang der Arbeit wie auch die offenkundige Nähe der beauftragten Juristen zur Finanzwelt werfen neben dem Grundsätzlichen zusätzlich berechtigte Fragen auf. Bei dem Gesetzentwurf geht es ja darum, endlich politische Wege zu finden, um den Schaden zu minimieren, den verantwortungsloses Managerverhalten verursacht. Man muss der international tätigen Anwaltskanzlei, die sich dabei im Gesetzgebungsverfahren übte, nicht unlautere Motive unterstellen. Wenn sie dafür das nicht zu knapp bemessene Honorar genommen hat, wäre dies immerhin ein Indiz für Unabhängigkeit - all zu oft wird ja in Berlin scheinbar ganz uneigennützig und kostenfrei Rat erteilt. Aber darüber war bislang keine Auskunft zu erhalten. Das alles spricht nicht für Guttenberg. Die Debatte um die Entstehungsgeschichte dieses Gesetzentwurfes könnte ein Lehrbeispiel dafür sein, wie weit inzwischen die Politik auf ihren ureigensten Feldern den Rückzug angetreten hat und zum Moderator der von Lobbyisten vorgebrachten Wünsche geworden ist. Dem teuren Beamtenheer in den Ministerien trauen die Minister in den meisten Ressorts nicht all zu viel zu. Der Bundestag, der eigentliche Gesetzgeber, ist mit seinen geringen Ressourcen überfordert. Da gibt es tatsächlich Änderungsbedarf. Als billige Wahlkampfmunition für die SPD taugt der Fall allerdings nicht. Denn die hat - man erinnere sich an einen gewissen Peter Hartz - ihre eigene Geschichte mit der Auslagerung des Regierungsgeschäfts.

Quelle: Lausitzer Rundschau

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