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Rheinische Post: Concorde-Urteil

Archivmeldung vom 07.12.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.12.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Glaubt man dem Urteil der französischen Justiz, so gibt es für den Absturz der Concorde, der vor zehn Jahren 113 Todesopfer forderte, zwar möglicherweise Verantwortliche, aber am Ende nur einen Schuldigen. Ein Mechaniker der amerikanischen Fluggesellschaft Continental Airlines wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil er bei der Befestigung einer Metall-Lamelle geschlampt hatte, die die Katastrophe ausgelöst haben soll. Auch sein Arbeitgeber muss eine Strafe bezahlen. Das war's.

Im übrigen schloss sich das Pariser Gericht gestern der bequemen These an, dass das Unglück nicht vorhersehbar und damit auch nicht zu verhindern war. Dabei finden sich im Kleingedruckten der Urteilsbegründung durchaus Indizien dafür, dass die Richter auch fahrlässiges Verhalten zahlreicher Verantwortungsträger im Vorfeld der Katastrophe erkannt haben, etwa beim Concorde-Hersteller Aérospatiale. Aber es war offenbar einfacher, einen kleinen Techniker zu verurteilen, als all jene, die bei Aérospatiale, der Flugaufsichtsbehörde und möglicherweise auch bei Air France den Hinweisen auf Sicherheitsmängel bei der Concorde nie ernsthaft nachgegangen sind. Bedauerlich, dass das Urteil gestern ebenso halbherzig ausgefallen ist wie ihr Handeln.

Quelle: Rheinische Post

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