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Rheinische Post: Deutsch als Waffe

Archivmeldung vom 28.04.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.04.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Behörden in Deutschland gilt das Verwaltungsverfahrensgesetz. Sein Paragraf 23 enthält im ersten Absatz eine wunderbar schlichte Regelung: "Die Amtssprache ist deutsch."

Und in der Amtsstube muss auch keine andere Sprache als Deutsch verstanden werden: "Werden bei einer Behörde in einer fremden Sprache Anträge gestellt, Belege, Urkunden oder sonstige Dokumente vorgelegt", heißt es da weiter, "soll die Behörde unverzüglich die Vorlage einer Übersetzung verlangen". Vielen Deutschen wäre sehr geholfen, wenn sie diesen Übersetzungsanspruch ihrerseits gegenüber dem verquasten Behöden-Chinesisch geltend machen könnten, das in den Amtsstuben anstelle von Deutsch geschrieben wird. Das allseits beklagte Amtsdeutsch ist keine harmlose Schrulle, die lediglich harmlos-doofe Stilblüten des Musters "Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar" hervorbringt. Amtsdeutsch ist eine Bürokraten-Waffe gegen Bürger. Was für einen Rollstuhlfahrer die zwölfstufige Treppe vor dem Theater oder dem Rathaus ist, das ist für viele Bürger eine unverständliche Sprache, die sie kühl kalkuliert von gesellschaftlicher Teilhabe und der Wahrnehmung eigener Rechte ausschließt.

Quelle: Rheinische Post

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