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Neue Westfälische (Bielefeld): Sicherheitsrisiko Lastwagen

Archivmeldung vom 24.09.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.09.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der jüngste Report des Bundesamtes für Güterverkehr ist an Nüchternheit kaum zu übertreffen, seine Lektüre kann beim Leser eine Staublunge auslösen. Das ist seine Stärke. Denn hier wird nicht blind auf eine Branche und ihre schwächsten Vertreter, die Lkw-Fahrer, eingeschlagen. Hier wird die gnadenlose Logik des Wettbewerbs geradezu seziert: Der deutsche Güterkraftverkehrsmarkt ist zersplittert und geprägt von einer Vielzahl kleiner Unternehmen mit einem nahezu identischen Leistungsangebot.

Für die Auftraggeber heißt das: Die Spediteure sind beliebig austauschbar, ihre Marktmacht ist gering. Sie konkurrieren einzig über den Preis und sind daher gezwungen, die Kosten so gering wie möglich zu halten. Verschärft wird der Wettbewerb durch Unternehmen aus den jungen EU-Mitgliedsstaaten in Osteuropa. Am Markt behaupten können sich vor diesem Hintergrund nur Unternehmen, die ihre Fahrzeuge möglichst effektiv einsetzen. Die rollen aber nicht von alleine von A nach B, sondern werden von Menschen geführt. Sie sind es, die die knapp kalkulierten Be- und Entladezeiten bzw. Liefertermine pünktlich einhalten müssen. Ihr Arbeitsumfeld ist folgerichtig gekennzeichnet von Termindruck. Wen wundert es, dass die Fahrer die vorgeschriebenen Pausen nicht einhalten, wenn der Disponent am Handy - hoffentlich mit Freisprechanlage - den wilden Mann markiert? Zwölf Prozent der Kraftfahrer haben keine abgeschlossene Berufsausbildung, ihre Alternativen sind äußerst begrenzt. Der Fahrer ist das letzte Glied in der Kette. Man kann an sein Verantwortungsgefühl appellieren, muss aber auch Verständnis für seine Zwangslage haben. Dabei gäbe es eine ebenso einfache wie garantiert wirksame Lösung: So wie bei Parkverstößen der Fahrzeughalter müssten Disponent oder Geschäftsführer für Verstöße ihrer Fahrer haften. Wetten, dass?!

Quelle: Neue Westfälische

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