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Neues Deutschland: zur Einstellung der Ermittlungen gegen Oberst Klein

Archivmeldung vom 20.04.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.04.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Ermittlungen gegen Oberst Klein sind eingestellt. Er ist des Verdachts enthoben, gegen Recht verstoßen zu haben, als er den folgenschweren Angriff bei Kundus befahl. Es ist anzunehmen, dass der Mann erleichtert ist. Seine Last ist damit nicht geringer.

Ob er unter dieser leidet, ist eine andere Frage, denn Oberst Klein hat die Bestätigung erhalten, dass er rechtens gehandelt hat. Und mit ihm haben alle anderen Kommandeure der Bundeswehr in Afghanistan  diese Bestätigung erhalten. Ein Freibrief, der Folgen haben dürfte. Der Kollateralschaden als notwendiger Preis angeblich bester Absichten ist nun auch zum rechtlich sanktionierten ideologischen Marschgepäck deutscher Soldaten geworden. Die Richter entschieden nach dem Recht des Völkerstrafgesetzbuches, das erst 2002 entstanden ist. Entstanden eigentlich für die Kriegsverbrechen, die die vermeintlichen Schurken dieser Welt begehen. Als Kriegsverbrechen gilt danach, wenn der Tod von Zivilisten zum erwarteten militärischen Vorteil in keinem angemessenen Verhältnis steht und vorsätzlich in Kauf genommen wurde. So hat der Gesetzgeber die Voraussetzungen geschaffen, Kriege auch strafrechtlich so zu bewerten, wie es jeweils der eigenen politischen Anschauung entspricht. Nicht der Tod von Unschuldigen ist die messbare Größe, sondern dass dieser Tod vertretbar ist. Wenn ein Bombenangriff nicht gegen geltendes Recht verstößt, dann ist zu fragen, zu welchem Zweck dieses gilt..

Quelle: Neues Deutschland

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