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WAZ: Streit um das Rundfunkgesetz

Archivmeldung vom 13.06.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.06.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Internet verändert die Welt! Toll und wie wahr ist diese Aussage. Doch sie ist eine Binse; man hört sie täglich, von jedem und überall. Was aber nicht jeder und überall erkennt, ist das tatsächliche Ausmaß und der konkrete Einfluss dieser Informations-Revolution im täglichen Leben.

Besonders nachhaltig hat das Internet in die Medienwelt eingegriffen. Die Zeitungsverleger haben Milliarden investiert, um diese Säule neben ihren gedruckten Titeln zu installieren. Ein gewaltiger technischer Aufwand; dazu wurden eigene Redaktionen, somit neue journalistische Stellen geschaffen. Folglich hat das Internet auch Redaktionsabläufe verändert. Geblieben aber ist dies: das Selbstverständnis, genau wie im Zeitungsbetrieb auch online soliden, sauberen Qualitätsjournalimus an Nachrichten, Hintergrundinformationen, Analysen und Kommentaren zu bieten. Insofern ist das Internet der Verlage nichts anderes als die logische, mit der heutigen Technik möglichen Weiterentwicklung der Zeitung.

Inzwischen hat "Online" jedoch auch verstärkt Begehrlichkeiten der öffentlich-rechtlich Sender ARD und ZDF geweckt. Ihnen läuft das junge Publikum weg; per Internet wollen sie (nicht nur) diese wieder einfangen. Sie bauen ihr Online-Angebot aus. Nur gegenüber den privaten Verlagen mit einem wettbewerbsverzerrenden Vorteil: Sie sind gebührenfinanziert. Und das ist der Kern der Auseinandersetzung, um die es bei der Änderung des Rundfunkstaatsvertrages geht. Vor allem kleineren Verlagen, die mit Internet-Angeboten hohes finanzielles Risiko betreiben, drohte bei einem solchen ebenso unfairen wie nicht marktwirtschaftlichen Wettbewerb das Aus.
Am Donnerstag sind die Länder-Regierungschefs übereingekommen, dass ARD und ZDF ihre Internet-Angebote einschränken müssen. Sie dürfen mit dem (zwangseingetriebenem) Geld der Gebührenzahler keine Zeitungskonkurrenz in Form einer "elektronische Presse" betreiben und ihre Angebote müssen sendungsbezogen sein. Allerdings darf "sendungsbezogen" kein von den Sendern dehnbarer Begriff bleiben, der ihnen die Tür zum Online-Vollangebot öffnet. Erst wenn das sichergestellt ist, wäre dieser Vertragsteil ordnungspolitisch sauber.

Jetzt könnten auch Erwartungen der Sender zunichte sein, per Internet massiv in die Lokalberichterstattung einzusteigen. Auch das ist ein Versuch, mit fremdem Geld auf fremdem Terrain zu wildern. Aber noch ist der Vertrag nicht unterschrieben. Den zuständigen Beratungsgremien fällt die Aufgabe zu, raffinierte Schlupflöcher zu stopfen.

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung (von Rolf Potthoff)

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