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Rheinische Post: Ärger um Hartz IV

Archivmeldung vom 30.04.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.04.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch HB

Die Union leidet derzeit deutlich stärker unter ihren Flügelkämpfen als die konflikterprobte SPD. Mal sind es die Jobcenter, mal ist es die Rentenpolitik. Nun geht es um das, was Hartz-IV-Empfänger an Erspartem behalten dürfen. Im Gesetzesdeutsch heißt das Schonvermögen.

Rüttgers und sein Arbeitsminister Laumann gehen  übrigens gemeinsam mit der FDP  von der Überlegung aus, dass Langzeitarbeitslose, die vorgesorgt haben, anders behandelt werden müssen als solche, die alles verbraucht haben. Das klingt auf den ersten Blick angemessen und vernünftig , steht aber im Widerspruch zur Idee der Hartz-IV-Gesetze. Die nämlich setzen auf Fördern und Fordern. Oder anders ausgedrückt: Wer für sich selbst sorgen kann, sollte das auch tun, bevor er die Hilfen der Allgemeinheit in Anspruch nimmt.

in Recht auf einen umfassenden Vermögensschutz gibt es nicht. Im Gegenteil: Das eigene Vermögen ist auch dazu da, in Notzeiten angetastet zu werden. Das entspricht dem Grundsatz der Subsidiarität, der in der Union zu Recht so hoch geschätzt wird. Die Unionsfraktion ist hier konsequenter als der Sozialflügel. Um ein schärferes Profil zu gewinnen, muss die Union diesen Konflikt austragen.

Quelle: Rheinische Post

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