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Schwäbische Zeitung: Der Zwang zur Sex-Auskunft - Kommentar zu Scheinvätern

Archivmeldung vom 30.08.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.08.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Justizminister Heiko Maas will den sogenannten "Scheinvätern" von "Kuckuckskindern" das Leben leichter machen, indem er ihre Rechte stärkt und die Regressansprüche gegen die "biologischen" Väter sichert. Um diese wirksam in die Pflicht zu nehmen, präsentiert Maas jetzt allerdings einen unreifen und realitätsfernen Gesetzesentwurf, der in der Rechtspraxis zu Chaos und Missbrauch führen könnte.

Die neue Regelung geht davon aus, dass die Frauen auf richterliche Anweisung hin den "Scheinvätern" verraten werden, mit wem sie in der "Empfängniszeit" außerdem noch Geschlechtsverkehr hatten. Was aber, wenn die Frauen bewusst falsche Aussagen machen, sich nicht mehr erinnern oder schweigen? Es bleibt offen, mit welchen Mitteln die Sex-Auskunft erzwungen werden soll.

Ohnehin sollen die Frauen den Eingriff in ihre Persönlichkeitsrechte als unzumutbar ablehnen dürfen, was die Prozedur absurd macht. Sicher ist, dass das Gesetz in dieser Form den Anwälten viele neue Kunden bescheren und - was noch schwerer wiegt - die Belastung der Gerichte weiter erhöhen dürfte.

Quelle: Schwäbische Zeitung (ots)

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