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Börsen-Zeitung: Hängepartie

Archivmeldung vom 31.07.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.07.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das Übernahmeangebot der Schaeffler-Gruppe für Continental gebilligt. Diese Freigabe basiert allein auf einer formalen Prüfung, ob die Angebotsunterlagen in Ordnung sind und für die Finanzierung der Offerte gesorgt ist. Die Behörde hat damit noch nicht das letzte Wort darüber gesprochen, ob der Bieter Melde- oder Zurechnungspflichten verletzt hat.

Contis zentrales Abwehrschwert bleibt die Forderung, dass die BaFin die Übertragung der Aktien aus Swap-Geschäften an Schaeffler zu unterbinden habe oder einen höheren Angebotspreis festlegen solle. Für dieses Anliegen hat sich der Konzern nun Schützenhilfe mit einem Rechtsgutachten geholt.

Kern der Argumentation bleibt, dass die Aktien aus den Swap-Geschäften, mit denen sich Schaeffler Zugriff auf insgesamt 36% des Conti-Kapitals gesichert hat, dem fränkischen Familienunternehmen bereits frühzeitig hätten zugerechnet werden müssen. Schaeffler hätte dann ggf. ein Pflichtangebot vorzulegen gehabt bzw. einen Preis über den jetzt im Raum stehenden 70,12 Euro bieten müssen. In den Monaten von März bis Mai, als die Swap-Positionen auf Conti-Aktien für Schaeffler aufgebaut wurden, schwankte der Kurs der Hannoveraner immerhin noch zwischen 60 und 84 Euro.

Für die Anleger beginnt nun eine unheilvolle Hängepartie. Es ist unklar, wie lange die BaFin sich mit der Prüfung Zeit lassen wird und ob überhaupt bis zum Ende der Angebotsfrist eine Entscheidung getroffen wird. Schaeffler dürfte bestrebt sein, so rasch wie möglich Nägel mit Köpfen zu machen und die strittigen Aktien zu übernehmen. Dann könnte die ungesunde Konstellation entstehen, dass es einen neuen Conti-Großaktionär gibt, dessen Rechte ungeklärt sind - womöglich sogar noch in der nächsten Hauptversammlung. Das kann nicht im Interesse des Kapitalmarktes sein.

Rechtssicherheit benötigen die außenstehenden Anleger nicht für eine Entscheidung über die Offerte - diese ist wegen des gebotenen Preises sowieso unattraktiv. Doch es muss Gewissheit herrschen, wer Herr im Hause Conti ist. Um dies klarzumachen, sollten sich die Kontrahenten rasch einig werden - zumal kein weißer Ritter in Sicht ist. Die rechtspolitischen Fragen mögen allenfalls Wissenschaft und Gesetzgeber dauerhaft beschäftigen.

Quelle: Börsen-Zeitung (von Sabine Wadewitz)

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