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Neue Westfälische (Bielefeld): Gericht sieht Anlegen von Polizeiuniform als Arbeitszeit an

Archivmeldung vom 14.07.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.07.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Zugegeben: Der Streit klingt ein wenig nach Sommerloch. Doch natürlich hat die Frage, ob das Anlegen einer Uniform für einen Polizeibeamten als Arbeitszeit zu sehen ist, grundsätzliche Bedeutung. Auch in vielen anderen Branchen dürfte sehr aufmerksam verfolgt werden, wie diese Auseinandersetzung letztlich ausgeht.

So hat das Verwaltungsgericht Münster - ebenso, wie zuvor bereits die Richter in Aachen - zunächst einmal ein Urteil gefällt, das den inneren Dienstfrieden in den Polizeibehörden sicherstellt. Denn was den Beamten im Innendienst schon seit Jahren recht ist, kann den im Wach- und Wechseldienst tätigen nur billig sein. Ein Urteil der Gleichstellung. Doch in vielen anderen Branchen herrscht in ähnlichen Fragen ein heilloses Durcheinander. Oftmals, wie in vielen Handwerksberufen, gibt es gar keine Regelungen, ob das An- und Ausziehen der speziellen Berufskleidung zur Arbeitszeit gehört oder nicht. In anderen Branchen wiederum werden diese Dinge betrieblich geregelt. Auf ein ganzes Jahr hochgerechnet ist dies durchaus kein zu vernachlässigender Faktor. Gewerkschaften wie auch Betriebsräte sollten solche Detailfragen, wo noch nicht geschehen, auf die Tagesordnung nehmen. Dies dient der Sicherung des Betriebsfriedens und der Gerechtigkeit.

Quelle: Neue Westfälische

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