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Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zur Pendlerpauschale

Archivmeldung vom 10.12.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.12.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Konjunkturpaket II kommt, heißt aber nicht so. Der sperrige Titel: »Reaktion der Bundesregierung auf das Urteil der Verfassungsrichter zur Pendlerpauschale«. Mit seiner Ankündigung, die fällig werdenden Rückerstattungen für die Jahre 2007 bis 2009 nicht an anderer Stelle einzusparen, reicht Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) bis Anfang 2010 satte 7,5 Milliarden Euro an die Bundesbürger weiter.

Steinbrück und Bundeskanzlerin Angela Merkel treten die Flucht nach vorn an. Sie geben sich tatkräftig, setzen einen Konjunkturimpuls und begegnen den immer lauter werdenden Vorwürfen, die Wirtschaftskrise zu unterschätzen und zu wenig für die Belebung der Binnennachfrage zu tun. In der Stunde der Angst wird der warme Regen gefeiert, denn die Lage ist, wie sie ist. Die Bankbürgschaften über 400 Milliarden Euro vor der Brust, die Rezession vor Augen und die Haushaltskonsolidierung endgültig aus dem Sinn kommt es auf ein paar Milliarden Euro mehr eben auch nicht mehr an. Vor allem jedoch: Kaum einer spricht noch über die sensationelle Bruchlandung, die Steinbrück und Co. gestern hingelegt haben. Die Neuregelung der Pendlerpauschale war stümperhaft. Am Ende stand ein Gesetz der Willkür. Warum 20, warum nicht 18 oder 22 Kilometer? Auf eine halbwegs plausible Erklärung warteten Millionen Pendler vergeblich. So hat das Bundesverfassungsgericht das einzig Richtige getan. Wie nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs zu ahnen, sahen auch die Karlsruher Richter in der Neuregelung den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt. Bei allem Respekt: Dazu hätte es nicht eines höchstrichterlichen Urteils bedurft, dazu hätte allein der gesunde Menschenverstand reichen können. Den aber wollte Steinbrück, blind vor Spareifer, nicht aufbringen. Auch für Bundeskanzlerin Angela Merkel ist der Flurschaden beträchtlich. Immerhin hatte die CDU-Chefin im bayerischen Landtagswahlkampf die Forderung der CSU kategorisch abgelehnt, angesichts der damals hohen Spritpreise zur alten Pendlerpauschale zurückzukehren. Nun ist die alte Pauschale doch wieder da, die CSU aber ihre absolute Mehrheit in Bayern los und das Verhältnis der Schwesterparteien nachhaltig gestört. Das Thema Pendlerpauschale ist mindestens bis nach der Bundestagswahl im nächsten Herbst aufgeschoben, nicht aber zwangsläufig aufgehoben. Das Bundesverfassungsgericht hat gestern offen gelassen, ob Kosten, die zur Erzielung von Einkommen notwendig sind, stets steuermindernd wirken müssen. Über den Sinn der Pendlerpauschale, die nichts weiter als eine Steuersubvention ist, lässt sich trefflich streiten. Warum soll derjenige, der auf dem Land lebt und zur Arbeit in die City pendelt, besser behandelt werden als sein Kollege, der in der Stadt wohnt? Viel spricht sogar für die Abschaffung der Pendlerpauschale, wenn, ja wenn zugleich das Steuersystem grundlegend reformiert und der Slogan »Mehr Netto vom Brutto« Wirklichkeit wird.

Quelle: Westfalen-Blatt

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