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Börsen-Zeitung: Verteidigungsfall

Archivmeldung vom 05.02.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.02.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Auf dem Marsch durch die Institutionen ergraute Altachtundsechziger werden sich dunkel erinnern: 1968 und in den Jahren davor - die Zeit einer großen Koalition - ging man gegen die Notstandsgesetze auf die Barrikaden. Auch Enteignung war ein großes Thema: als Forderung der kolossalen Protestbewegung.

Merkwürdigerweise standen nicht die Banken im Vordergrund der Vergesellschaftungskampagne. "Enteignet Springer" erschallte vielmehr der Schlachtruf.

Vier Dekaden später gibt es in Deutschland weder einen inneren Aufstand noch den Verteidigungsfall, also jene Krisensituationen, auf die seinerzeit die grundrechtsbeschränkende Notstandsverfassung zielte. Ein Notstand aber ist sehr wohl festzustellen. Doch gegen die "Notstandsgesetzgebung" dieser Tage wird kaum jemand auf die Straße gehen. Bankaktionäre und Steuerzahler leiden still. Der Ruf nach Enteignung kommt diesmal aus dem Establishment. Die Radikalinskis von heute sitzen in den regierenden Volksparteien und sind auch sonst keineswegs nur im Proletariat zahlreich anzutreffen. Es ist nicht mehr Springer, dessen Eigentum sozialisiert werden soll - "Enteignet die Banken", lautet anno 2009 das Petitum der staatstragenden Kräfte. So ändern sich die Zeiten! Die Politik tut sich verständlicherweise schwer, die mit Eingriffen in Eigentumsrechte verbundene "Notstandsverfassung" in Sachen Hypo Real Estate & Co. auf den Weg zu bringen. Aber es wird ihr gar nichts anderes übrig bleiben. Der systemgefährdende Notstand unter den Banken - nicht bei allen Banken - ist virulent. Er hat, im übertragenen Sinne, eine Menge mit einem "Verteidigungsfall" zu tun. Angesichts dieser Bedrohungslage wirken ordnungspolitische Grundsatzdiskussionen bisweilen schon etwas drollig.

Geradezu dreist ist es, wenn Anteilseigner der Banken, die ohne Staatshilfe längst das Zeitliche gesegnet hätten, jetzt - wie kolportiert wird - noch höher als zum aktuellen Kurs entschädigt werden wollen. Aktionäre von Großkopferten wie einem Christopher Flowers bis hin zum Kleinanleger (und in der Folge die für die Rettungskosten herangezogenen Steuerzahler) sind längst enteignet worden: durch die Marktentwicklung als Resultat des flagranten Versagens der Verantwortlichen zahlreicher Banken in aller Welt. Eine formale Enteignung, wo es wirtschaftlich unvermeidbar ist, würde die so geschaffenen Fakten nur noch per Verwaltungsakt nachvollziehen.

Quelle: Börsen-Zeitung (von Bernd Wittkowski)

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