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Gerichtsbeschluss nach Multipolar-Klage: RKI muss Krisenstab offenlegen

Archivmeldung vom 28.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić

Paul Schreyer schrieb den folgenden Kommentar: "Das Berliner Verwaltungsgericht hat unserer Klage gegen das Robert Koch-Institut (RKI) in Teilen stattgegeben. Die Gesundheitsminister Jens Spahn unterstehende Behörde wurde vom Gericht aufgefordert, die Namen der leitenden Mitglieder des Krisenstabes zu nennen, der über die Risikobewertung im Rahmen der Corona-Krise entscheidet. Unklar bleibt weiterhin, ob die Entscheidung des RKI, im März 2020 die Risikobewertung für ganz Deutschland auf „hoch“ zu ändern – und damit den ersten Lockdown zu ermöglichen –, auf wissenschaftlichen Fakten oder auf politischem Druck basierte."

Schreyer weiter: "Das Gericht stützte das Auskunftsersuchen von Multipolar hier nicht. Wir haben deshalb Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt.

Zur Vorgeschichte und Einordnung: Nachdem mehrere Oberverwaltungsgerichte im vergangenen Jahr Anträge von Bürgern zur Aufhebung oder Änderung der Corona-Maßnahmen mit dem ausdrücklichen Verweis auf die Risikobewertung des RKI abgewiesen hatten, und das RKI auf seiner Webseite erklärte, dass diese Risikobewertung durch einen Krisenstab der Behörde formuliert werde, fragte Multipolar im Juli 2020 bei der RKI-Pressestelle nach, welche Personen zu diesem Krisenstab gehörten, wann die Treffen erfolgten und ob Sitzungsprotokolle existierten. Das RKI antwortete darauf lediglich knapp, es gebe „Notizen“, deren Veröffentlichung aber „nicht vorgesehen“ sei. Zur Zusammensetzung des Krisenstabes schwieg die Behörde. Daher klagten wir im November 2020 auf Offenlegung dieser Informationen....[weiterlesen]

Quelle: KenFM von Paul Schreyer

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