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Lausitzer Rundschau: Kein Reformbedarf

Archivmeldung vom 10.08.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.08.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

In Sachen Schutz von Minderheiten war Deutschland schon vor dem Gleichbehandlungsgesetz (AGG) alles andere als ein weißer Fleck. Dafür genügt ein Blick in die Verfassung. Auch gibt es Gleichstellungsbeauftragte und Betriebsräte, die gegen Diskriminierung vorgehen.

Zweifellos hat das vor zehn Jahren beschlossene AGG die Gesellschaft für die bestehenden Rechtsgrundsätze aber noch einmal zusätzlich sensibilisiert. Ein Hotelier wird es sich mittlerweile gut überlegen, ob er einem homosexuellen Paar die Übernachtung verweigert.

Und einer Beschäftigten wegen ihrer Schwangerschaft zu kündigen, ist inzwischen ebenfalls geächtet. So ist die Gleichbehandlung in Deutschland heute also nicht wirklich ein Problem mit großem Erregungspotenzial. Deshalb steht die Forderung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes nach neuen Gesetzesverschärfungen auch weitgehend im luftleeren Raum.

Man wird den Verdacht nicht los, dass die Stelle sich dadurch selbst mehr Bedeutung verschaffen will. Selbst der vergleichsweise hohe Anteil von fast einem Drittel der Menschen, die nach eigenen Angaben schon mal eine Diskriminierung erfahren haben, gibt der Sache nicht unbedingt mehr Gewicht. Ohnehin lassen sich nicht alle Lebensumstände per Gesetz regeln. Das geltende Gleichbehandlungsgesetz hat sich im Kern bewährt. Es gibt keinen triftigen Grund für eine fundamentale Reform.

Quelle: Lausitzer Rundschau (ots)

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