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Westdeutsche Zeitung: Wahlrecht

Archivmeldung vom 30.06.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.06.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Vor einem Jahr geißelte das Bundesverfassungsgericht die "Paradoxie des Bundeswahlgesetzes". Und erklärte folgerichtig eine Regelung zu Überhangmandaten, die zu absurden Ergebnissen führen kann, für verfassungswidrig.

Doch dann setzten die Richter der einen Paradoxie noch eine weitere obendrauf: Der nächste Bundestag darf trotzdem noch nach altem Recht gewählt werden. Die höchsten Richter nehmen sich offenbar selbst nicht ernst. Entsprechend fällt die Reaktion aus. Im September wird nach den alten Regeln gewählt. Mit noch unabsehbaren Folgen. Sollte dann nämlich die Zahl der Überhangmandate über die Macht entscheiden, dürfte es Zweifel an der Legitimität des so ermittelten Wahlsiegers geben. Das Karlsruher Urteil betrifft zwar zunächst mal nur einen eher exotischen Fall: den des negativen Stimmgewichts, der durch Überhangmandate entstehen kann. Aufgrund dieser komplizierten Regelung kam es bei der Dresdner Nachwahl im Oktober 2005 - wegen des Todes einer Direktkandidatin - zu der absurden Situation, dass die CDU möglichst wenig Zweitstimmen erringen wollte, um sich einen zusätzlichen Sitz im Bundestag zu sichern. Solchen Unsinn verbietet Karlsruhe - demnächst. Ein Jahr lang war Zeit, um die Regeln zu ändern. Längst könnte eine faktische Abschaffung der Überhangmandate durch deren Verrechnung mit den Listenplätzen vereinbart sein. Überhangmandate, die entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erringt als ihr nach ihrem Zweitstimmenanteil zustehen, verzerren den Zählwert der einzelnen Wählerstimme. Erzielt eine Partei solche Sitze, so hat die Stimme ihrer Wähler mehr Gewicht als die der anderen Parteien. Dass die Union eine Reform noch nicht anpacken will, liegt daran, dass sie im Herbst voraussichtlich die meisten Überhangmandate einfahren wird. Weil die SPD in der Vergangenheit auch von Überhangmandaten profitierte, unternahm sie lange Zeit keine Reformbemühung. Nun aber will sie für dieses Thema nicht die Koalition platzen lassen. Der Bürger soll also auf verfassungswidriger Grundlage seine Stimme abgeben. Das wird den Wahlsieger in seiner Legitimation schwächen. Und auch die Akzeptanz der Wahl.

Quelle: Westdeutsche Zeitung

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