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Mitteldeutsche Zeitung: zu Mohnhaupt

Archivmeldung vom 13.02.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.02.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Auch für Terroristen gilt das grundsätzliche Recht auf eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Brigitte Mohnhaupt hat glaubwürdig der Anwendung von Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung abgeschworen.

Ein ausreichendes Argument, um die Reststrafe zur Bewährung auszusetzen. Die brutale Kaltschnäuzigkeit, mit der die RAF ihre Verbrechen begangen hat, ist seinerzeit in die Urteilsfindung eingeflossen. Das Gericht hat wohl getan, diesen Aspekt bei der Prüfung einer Bewährungsregelung nicht erneut verschärfend zu berücksichtigen. Brigitte Mohnhaupt hat jetzt die Chance, nach einem Vierteljahrhundert im Gefängnis ein Leben in Würde zu führen. Eben weil es im Rechtsstaat um Sühne, nicht aber um Rache geht.

Quelle: Pressemitteilung Mitteldeutsche Zeitung

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