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Ostsee-Zeitung Rostock zum Pfandbons-Urteil

Archivmeldung vom 11.06.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.06.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Entschieden wurde, das haben die Richter deutlich gemacht, nur in diesem speziellen Fall. Bagatelldelikte können auch weiterhin ein Kündigungsgrund sein, und von der vielfach geforderten Bagatellgrenze bei Kleindiebstählen wollten die Bundesrichter ebenfalls nichts wissen.

Gleichwohl geht vom Fall Emmely ein gewisses Signal an die Arbeitgeber aus: Sie können bei fristlosen Kündigungen gegen womöglich auch politisch unliebsame Mitarbeiter nicht jede Verhältnismäßigkeit außer Acht lassen. Arbeitnehmer können gar zweierlei lernen: Im Zweifelsfall lieber stets vorsichtig sein und auch nicht die kleinste Angriffsfläche bieten. Und falls es dann doch passiert: im Kündigungsfall keine Alleingänge riskieren - und bloß nicht zu früh die Segel streichen.

Quelle: Ostsee-Zeitung

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