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Die unerwünschte Souveränität - Teil 3

Archivmeldung vom 28.06.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.06.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić

Der folgende Standpunkt wurde von Angela Mahr geschrieben: "Wie können alle Ethnien friedlich und auf Augenhöhe miteinander leben? Von diesem Wunsch, diesem Anliegen ist dieser Artikel geprägt. Wenn wir dahin kommen möchten, dann hilft es, vergangene Fehler zu analysieren und zu korrigieren. Wie ist es heute? Wie erlebten die Menschen in der Ostukraine die Zeit nach dem Putsch? Ist das Selbstbestimmungsrecht der Menschen im Donbass völkerrechtlich geschützt? In diesem Text geht es um eine Rückschau, vor allem aber um eine Einordnung des Kriegs in der Ukraine aus völkerrechtlicher Sicht."

Mahr weiter: "Den ersten Teil finden Sie hier und den zweiten hier. Der dritte Teil beschreibt beispielhaft einige Schritte in die Selbstbestimmung der Ostukraine, die Sezession der Krim 2014 sowie die grundsätzliche Frage, warum Sezession im Völkerrecht nicht verhandelt wird.

Das Referendum in der Ostukraine 2014

„Bei einem Referendum in der Ostukraine hat nach Angaben der Separatisten eine überwältigende Mehrheit für eine Abspaltung gestimmt“erklärt die Tagesschausprecherin am 12. Mai 2014....[weiterlesen]

Quelle: apolut von Angela Mahr

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