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Neues Deutschland: zur Debatte um die UN-Kinderrechtskonvention

Archivmeldung vom 01.06.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.06.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Bereits vor einem Jahr nahm die Bundesregierung aus Union und FDP für viele überraschend den Vorbehalt Deutschlands zur UN-Kinderrechtskonvention zurück. Sich daraus eigentlich zwingend ergebende Gesetzesänderungen folgten aber nicht. So symbolisch die Rücknahme der Erklärung war, die darauf hinauslief, dass in Deutschland Flüchtlingskinder schlechter behandelt werden als andere, so unverbindlich sind die Folgen geblieben.

Dass die Bundesregierung nach 18 Jahren eine Erklärung zurücknahm, die von Anfang an dem Geist der Konvention widersprach, war - so stellt es sich nun immer mehr heraus - eben keine politische Kehrtwende, sondern eine reine Formalie. Keine Formalie ist es allerdings, wenn deutsche Behörden weiter Asylanträge von Jugendlichen ablehnen, sie in Abschiebehaft stecken und in das Land zurückschicken, aus dem sie geflohen sind. Es sei das Recht der Betroffenen, für ihr Bleiberecht zu streiten, heißt es - das Recht von unter 18-Jährigen, die eben der UN-Konvention zufolge noch als Kinder gelten, der deutschen Sprache kaum mächtig, unerfahren mit den Schikanen deutscher Behörden? Das Argument, Kindern werde hier immerhin das Recht von Erwachsenen eingeräumt, ist infam. Denn dies ist kein Recht, sondern eine Zumutung für die Betroffenen. So umgeht die Regierung notwendige Änderungen im Asylverfahren und Bleiberecht.

Quelle: Neues Deutschland

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