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Südwest Presse: Kommentar zum Versammlungsrecht

Archivmeldung vom 28.02.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.02.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Mehr als eine Person ist verboten. Und wo zwei Kapuze und Sonnenbrille tragen, beginnt die Militanz. Deshalb werden alle gefilmt, die irgendwo stehen, um ihre Meinung kundzutun. Das klingt wilhelminisch-obrigkeitsstaatlich, kommt aber aus der Staatskanzlei in München.

Das Bundesverfassungsgericht hält solche Vorgaben für einschüchternd. Für Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sind die beanstandeten Paragraphen nur ein Randphänomen. Diese Formulierung zeugt mehr von Herrmanns Vermögen, eine Niederlage kleinzureden, als von Einsicht. Die Entscheidung ist eine Klatsche für die CSU, sind die angeblichen Randbereiche doch der Kern des Problems. Sobald sich Menschen nicht mehr trauen, zu demonstrieren, weil sie nicht wissen, welche Geldbuße ihnen droht, wird das Demonstrationsrecht entleert. Es besteht auf dem Papier, ohne praktische Relevanz, frei nach dem Motto: Stell' Dir vor, es ist Demo und keiner geht hin. Dass das nicht gewollt ist, hat die CSU stets betont, wie auch die CDU in Baden-Württemberg, die ähnliche Pläne schmiedet. Neonazis und den militanten schwarzen Block wolle man in den Griff bekommen, nicht friedliche Demonstranten ängstigen, hieß es immer. Allein, diesem Ziel werden die schwammigen Gesetze nicht gerecht. Das eine Signal aus Karlsruhe ist: Der Gesetzgeber soll sauberer arbeiten. Das andere lautet: Dieser Staat soll so liberal bleiben wie er ist.

Quelle: Südwest Presse

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