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Der Verfassungsschutz und die AfD – Wenn Politik vor Recht geht

Archivmeldung vom 23.01.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.01.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Hans-Georg Maaßen (Ex-Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz) und Christof Gramm (Ex-Präsident des Militärischen Abschirmdienstes) sind nur die prominentesten Geheimdienstler der vergangenen Jahre, die ihren Job verloren, weil sie ihn zu gut verstanden.

Auf allen Ebenen in den deutschen Verfassungsschutzbehörden gibt es zahlreiche honorige Beamte, welche ihre persönliche Karriere nicht über die gesetzlichen Grundlagen ihrer Arbeit, ihren Amtseid und eben auch unsere Verfassung stellen und dafür sanktioniert werden. Über die meisten dieser rechtstreuen Staatsdiener erfährt die Öffentlichkeit leider nichts, sie bleiben stille Helden.

Aktuell wird angesichts der Medienberichte zur angeblich bevorstehenden Einstufung der AfD als Verdachts- oder gar Beobachtungsfall über das diskutiert, was sich jüngst in der Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport ereignet hat. Die Abteilung II dieses Ministeriums bildet den Landesverfassungsschutz von Berlin. Dass ein Landesverfassungsschutz nicht mehr als eigene Behörde agiert, sondern als Abteilung direkt dem Innenminister untersteht, ist übrigens kein Einzelfall, sondern schon seit vielen Jahren besonders in von der SPD geführten Bundesländern üblich. In dieser Berliner Senatsabteilung sollte nun ein Referat für ein Gutachten auf Landesebene zuarbeiten, welches wiederum für das Bundesamt für Verfassungsschutz gedacht war. Nur kamen diese Beamten allerdings zu dem zwar wahren, aber eben politisch nicht gewollten Schluss, dass die AfD Berlin nicht nur keinen Anhaltspunkt für verfassungsfeindliche Bestrebungen bietet, sondern dass es auch wettbewerbsverzerrend sei, wenn in einem Superwahljahr offensichtlich unrechtmäßig eine Oppositionspartei stigmatisiert würde.

Denn zum Schaden wohl mehrerer Karrieren in diesem Referat widerspricht diese fachliche Einschätzung dem, was die Innenminister – also auch Innensenator Geißel – mit dem Präsidenten des Bundesamtes, Thomas Haldenwang, offensichtlich vereinbart haben. Das Ergebnis der Zuarbeit der Länder scheint schon längst festgelegt: Die Verfassungsschützer sollen einhellig die genannte Einstufung der AfD empfehlen, so dass jetzt – in „operativ ausreichendem Abstand“ zur Bundestagswahl – die geheimdienstliche Beobachtung der konservativen Opposition und die Einschleusung von V-Leuten starten kann. Der Zeitpunkt ist aber auch noch so nah am Wahltermin gewählt, dass die erste gerichtliche Entscheidung über die Zulässigkeit wohl erst danach fallen wird.

Dass diese Einstufung gerichtlich kassiert werden wird, weiß Haldenwang und wissen die Innenminister, aber das hält sie nicht davon ab, es trotzdem zu tun. Denn es geht ihnen nicht um unsere freiheitliche demokratische Grundordnung, sondern es geht um persönliche Karrieren, um die Mehrheiten in den Parlamenten für die Regierungsparteien, um gut bezahlte Mandate und letztendlich auch um die weitere Durchsetzung des nationalstaatsfeindlichen Globalismus, dem die Altparteien größtenteils verfallen sind.

Die moralische Verkommenheit vieler Akteure bei Linken, Grünen und auch der SPD sieht man daran, dass sie dieses Spiel nicht nur mitspielen, sondern auch noch bejubeln. Denn sie tun das, obwohl ihre Parteien oder Teile davon selbst in der Vergangenheit schon Opfer einer solchen rechtswidrigen und undemokratischen Strategie wurden – immer ausgehend von CDU/CSU-Regierungen. Die entsprechenden Vertreter der Unionsparteien wiederum scheinen besonders skrupellos zu sein, wenn es um die Ausübung von Exekutivmacht zum Schaden politischer Konkurrenten geht. Sie gingen dabei sogar schon so weit, während der sozialliberalen Koalition unter Willy Brandt einen Partei-Geheimdienst zu gründen („Stauffenberg-Dienst“), der in Zusammenarbeit mit bayerischen Regierungsstellen und dem Ausland die Arbeit der Bundesregierung unterminierte.

Vielen über die Entwicklung berichtenden Journalisten – insbesondere in der Bundeshauptstadt – muss man wiederum den Vorwurf machen, dass sie sich entweder nicht in der Thematik auskennen, oder aber ihre Arbeit mehr als die einer Regierungs-Hofschranze verstehen, statt ihren Berufstand durch objektive Analysen zu ehren.

Verfassungsfeindlichkeit ist ein großer Begriff, der leider in der politischen Diskussion mittlerweile sehr leichtfertig gebraucht wird. Auf der Grundlage der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts definiert §4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes über die Nennung der Grundsätze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung die Voraussetzung für eine geheimdienstliche Beobachtung einer Partei.

Dort heißt es:

(1) Im Sinne dieses Gesetzes sind […]

Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung solche politisch bestimmten, ziel- und zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluß, der darauf gerichtet ist, einen der in Absatz 2 genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen.

Für einen Personenzusammenschluß handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen nachdrücklich unterstützt. Voraussetzung für die Sammlung und Auswertung von Informationen im Sinne des §3 Abs. 1 ist das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte. […] (2) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen:

a) das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen,

b) die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht,

c) das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition,

d) die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung,

e) die Unabhängigkeit der Gerichte,

f) der Ausschluß jeder Gewalt- und Willkürherrschaft und

g) die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte.

Im Grunde liest sich das wie eine Zusammenfassung des Grundsatzprogramms und der parlamentarischen Initiativen der AfD und lässt sogar eher die Altparteien und die Bundesregierung in einem schlechten Licht dastehen.

Den ersten Grundsatz nennt das Bundesverfassungsgericht auch den der Volkssouveränität, in Bezug auf Artikel 20 des Grundgesetzes ist auch vom Demokratieprinzip die Rede. Dieses Prinzip verteidigt die AfD mehr als alle anderen – gegen Parteien, die sich den Staat zur Beute machen, gegen eine Bundeskanzlerin, die Wahlergebnisse rückgängig machen lässt, gegen den Einfluss von Lobbyisten und Multimilliardären, gegen die immer weitergehende Abgabe der Souveränität an die EU und durch die Forderung nach direktdemokratischen Elementen auf Bundesebene. Selbst die Grünen haben diese Forderung übrigens vor zwei Monaten aus ihrem Programm gestrichen.

Der zweite Grundsatz, der das Rechtsstaatsprinzip beschreibt, fordert den Bundestag auf, keine verfassungswidrigen Beschlüsse zu fassen, was aber in den letzten Jahren inflationär zugenommen hat. Einzelne dieser Gesetze wurden durch den Bundespräsidenten gestoppt, viele hat das Bundesverfassungsgericht gekippt, manche wie das NetzDG sind aber auch noch in Kraft, weil sie noch keinem Normenkontrollverfahren unterzogen wurden. Die AfD-Fraktion kann ein solches Verfahren leider nicht alleine initiieren, dafür braucht es 25% der Bundestagsabgeordneten – oder eine Landesregierung. Von der Regierung und der Verwaltung fordert dieses Prinzip, dass sie ausschließlich auf der Grundlage des gültigen Rechts handeln und eben nicht in einem parteipolitischen oder einem ideologischen Sinne.

Auch die Unterstützung für die anderen Grundsätze haben wir als AfD bei zahlreichen Gelegenheiten bereits unter Beweis gestellt, wenn unsere Abgeordnete auf den Informationspflichten seitens der Regierung bestehen, wenn wir offensichtlich unfähige oder korrupte Minister zum Rücktritt auffordern oder wenn wir die versuchte Einflussnahme von Regierungsvertretern auf gerichtliche Entscheidungen anprangern. Gerade in der Corona-Krise waren und sind wir die einzige der in den Parlamenten vertretenen Parteien, die gegen die teilweise willkürlichen Maßnahmen der Regierungen protestieren und auf Verhältnismäßigkeit bei Grundrechtseinschränkungen pochen.

Überhaupt scheint der Schutz unserer Grund- und Menschenrechte die anderen Parteien nicht sonderlich zu interessieren, zumindest wenn es um die Meinungsfreiheit Andersdenkender, die Allgemeine Handlungsfreiheit Andershandelnder oder etwa das Recht auf Eigentum oder auf Informationelle Selbstbestimmung geht. Und auch der Gleichheitsgrundsatz, also das Recht, vom Staat nicht aufgrund Herkunft, Geschlecht oder religiöser und politischer Anschauungen diskriminiert zu werden, wird vor allem durch uns verteidigt, wenn es etwa um Quotenregelungen im Öffentlichen Dienst oder um parteipolitischen Machtmissbrauch durch Vertreter der Exekutive geht. Die FDP bildet diesbezüglich – zumindest rhetorisch – gelegentlich noch eine Ausnahme.

Beim Recht auf Leben von Ungeborenen, das auch bereits vom Bundesverfassungsgericht festgestellt wurde, stehen wir mittlerweile auf der politischen Bühne fast allein auf weiter Flur. Selbst die Kirche scheint sich mittlerweile zu großen Teilen diesen stummen Schreien zu verschließen und das ideologische Narrativ von den klimaschädlichen Kindern über ihre Glaubenslehre zu stellen.

Neben irren Verschwörungstheorien, die behaupten, die AfD bestünde aus Kryptonazis, die sich einen demokratischen Anstrich gäben und nach der Machtübernahme die genannten Prinzipien zerstören wollten, wird uns insbesondere vorgeworfen, dass wir durch unsere Politik die Grund- und Menschenrechte bestimmter Personengruppen unzulässig einschränken wollten.  Zum einen würden wir Deutschen mit Migrationshintergrund nicht ihre vollen staatsbürgerlichen Rechte zuerkennen und zum anderen würden wir die Rechte von Ausländern, speziell das Recht auf politisches Asyl, nicht anerkennen. Allein die Tatsache, dass sehr viele Deutsche aus Einwandererfamilien uns nicht nur wählen, sondern sich auch bei uns engagieren, sollte den ersten dieser Vorwürfe eigentlich schon entkräften. Um unsere Position diesbezüglich noch einmal klarzustellen, haben wir jedoch auch noch einmal eine Erklärung zum deutschen Staatsvolk und zur deutschen Identität veröffentlicht, die vom gesamten Bundesvorstand, allen Landesvorsitzenden, der Konventsvorsitzenden und dem Vorsitzenden der Bundesprogrammkommission unterzeichnet wurde. Wir werden aber auch weiterhin darauf hinweisen, dass offensichtlich bei der Einbürgerung Fehler gemacht werden, wenn Deutsche mit bestimmten Migrationshintergründen bei Straftaten und respektlosem Verhalten gegenüber der Gesellschaft und dem Staat besonders auffällig sind.

Und natürlich wollen wir auch kein Grundrecht eines Ausländers in verfassungswidriger Weise einschränken. Uns geht es vor allem darum, mit rechtsstaatlichen Mitteln den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland zu beenden, die illegal eingereist sind, sich kriminell verhalten oder etwa dem Dschihadismus anhängen. Das Asylrecht so wie es im Grundgesetz steht, erkennen wir selbstverständlich an. Wer in seiner Heimat politisch verfolgt wird und nicht über einen sicheren Drittstaat eingereist ist, soll sich zu seinem Schutz in Deutschland aufhalten dürfen.

Es bleibt dabei: Die AfD ist die Grundgesetzpartei. Wir verteidigen Demokratie, Rechtsstaat und unsere nationale Identität und Souveränität.

Quelle: AfD Deutschland

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