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Mitteldeutsche Zeitung: zum neuen Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Archivmeldung vom 02.06.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.06.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Diese Sanktionen können zum sogenannten Overblocking führen: Zweifelhafte Kommentare werden lieber von den Unternehmen gelöscht und zensiert, bevor man zahlen muss - was einen massiven Eingriff in die Meinungsfreiheit bedeutet.

Ein Netzwerk wie Facebook erhält damit ein gefährliches Meinungsmonopol, der Staat übergibt die Entscheidungsgewalt ins Private.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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