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Neue Westfälische (Bielefeld): Rückzahlungsforderungen an Flüchtlings-Bürgen

Archivmeldung vom 09.08.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.08.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Wer eine Bürgschaft für jemanden übernimmt, darf sich nicht darüber beschweren, wenn er im Fall der Fälle zur Kasse gebeten wird. Aber auf keinen Fall so, wie Stefan Straube-Neumann aus Hille im Kreis Minden-Lübbecke das gerade erlebt. Der hat für eine sechsköpfige syrische Familie gebürgt, um ihr den Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen. Nun soll er fast 50.000 Euro zahlen, die die Familie an Sozialleistungen erhalten hat. Rückwirkend.

In einer vergleichbaren Situation befindet sich der Kirchenkreis Lübbecke. Der hat aus christlicher Nächstenliebe 2014 zwölf Syrer ins Lübbecker Land geholt, um sie vor der im Land wütenden IS-Terrormiliz zu retten. Darunter eine ältere Frau, heute 77 Jahre alt. Allein für die Frau verlangt die Stadt Lübbecke 12.000 Euro zurück. Dagegen hat der Kirchenkreis geklagt, vor dem Verwaltungsgericht Minden allerdings verloren: Die Klage wurde abgewiesen. Wie kann es sein, dass ein humanitäres, ein christliches, ein zutiefst menschliches Hilfsangebot damit endet, dass die Helfer - trotz Anerkennung ihrer Schützlinge als Flüchtlinge - staatliche Sozialleistungen zurückzahlen müssen?

Diesen Widerspruch sieht sogar der Mindener Verwaltungsrichter so, der früher im Sinne der Flüchtlings-Bürgen geurteilt hat, aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung seit Januar 2017 aber den Behörden Recht geben muss, die Sozialleistungen zurückfordern. Ja, der Verwaltungsrichter hat die Klage des Kirchenkreises Lübbecke gegen die Stadt abgewiesen. Aber er hat auch eine höchst bemerkenswerte Randbemerkung gemacht. Er sagte mit Blick zur Bank der Kläger: "Sie sind ein Stück zum Spielball der Politik geworden." Der Straube-Neumann, der Kirchenkreis und alle anderen Bürgen haben sich fest darauf verlassen, dass ihre Bürgschaft befristet ist und endet, wenn ihre Schützlinge als Flüchtlinge anerkannt sind. Es hat ihnen vor der gegenteiligen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auch nie jemand etwas anderes gesagt - keine der Behörden, die jetzt Geld zurückverlangen, und auch kein Politiker, der Gesetzgeber.

Quelle: Neue Westfälische (Bielefeld) (ots) von Frank Hartmann

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