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Neue OZ: Kommentar zu Religion

Archivmeldung vom 01.10.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.10.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Erneut kochen die Emotionen hoch, wenn es um das Verhältnis von Schule und Religion geht - und das ausgerechnet wieder in der deutschen Hauptstadt. Manche Kritik am Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zu Gebetsräumen hängt mit rein praktischen Fragen zusammen. Doch Raumprobleme lassen sich irgendwie lösen.

Andere Kritiker dagegen wollen am liebsten alles, was mit dem gelebten Glauben zu tun hat, strikt aus den Schulen verbannen. Damit zeigen sie sich jedoch intolerant. Deshalb ist die Klarstellung der Berliner Juristen zu begrüßen. Richtig ist: Das Grundgesetz verpflichtet die staatlichen Schulen, sich weltanschaulich neutral zu verhalten. Ein Schulgebet ist daher nicht angebracht. Aber diese Pflicht zur Neutralität beißt sich keineswegs mit dem Grundrecht der Religionsfreiheit - egal, ob nun ein strenggläubiger muslimischer Schüler seine religiösen Pflichten ernst nimmt oder Anhänger anderer Glaubensrichtungen auf ihre Rechte pochen.

Entscheidend ist jedoch, dass weder Muslime noch Anhänger anderer Religionen einen besonderen Status genießen dürfen. Die Schule muss jeden gleich behandeln. Ein gemeinsamer Gesinnungsraum für alle Interessierten wäre daher eine gute Lösung. So etwas haben etliche Flughäfen bereits eingerichtet. Und auch der Deutsche Bundestag macht es längst vor - mit einem Andachtsraum, in dem Christen, Muslime, Juden, Buddhisten und Anhänger anderer Glaubensrichtungen gleichermaßen einen Ort zum Beten haben.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung

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