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Neues aus der Kanzlei: Strafbefehl gegen taublinden Mandanten Bert Bohla

Archivmeldung vom 29.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Pünktlich zum Weihnachtsfest „beschenkte“ die Staatsanwaltschaft Wuppertal meinen Mandanten mit einem Strafbefehl wegen des Vorwurfs eines Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte gem. Par. 113 StGB. Dem taublinden Bert Bohla wird vorgeworfen, am 19.09.2020 in Wuppertal sich polizeilichen Maßnahmen widersetzt zu haben. Ein entsprechendes Video von der vermeintlichen Tat ging viral. Dies berichtet Rechtsanwalt und Bürgerrechtler Dirk Sattelmaier auf Telegram.

Sattelmaier weiter: "Das Amtsgericht Wuppertal gab dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlass eines entsprechenden Strafbefehls jetzt statt.  Selbstverständlich habe ich hiergegen mit Schreiben vom heutigen Einspruch eingelegt. Denn merkwürdigerweise fehlen in der Sachverhalts-Darstellung des Strafbefehls einige wesentliche Punkte, die den Mandanten klar entlasten.

Es wird also zu einer Gerichtsverhandlung kommen.  Ich freue mich darauf, allen beteiligten Beamten genau auf den Zahn zu fühlen. Es wird also spannend! Skandalöserweise habe ich als Verteidiger bis zum heutigen Tage weder Akteneinsicht noch den Strafbefehl übersandt bekommen.

Wer Bert kontaktieren und unterstützen möchte, kann dies via Mail an [email protected] gerne tun. Er würde sich sehr freuen", so Direk Sattelmaier.

Quelle: Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier

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