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Lausitzer Rundschau: Zu Vorstößen zum Datenschutz im Internet

Archivmeldung vom 02.12.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.12.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Würg ihn, Erwin, würg ihn, rufen die Ameisen von unten ihrer Kollegin zu, die sich am Hals des Elefanten festgekrallt hat. Der Witz passt gut zum Versuch der Bundesregierung, dem Internet so etwas wie Anstand und seinen Nutzern so etwas wie Rechte zu verpassen.

Erstens stehen die Akteure hilflos vor der transnationalen Dimension der Technik. Zweitens hinkt man der Entwicklung laufend hinterher. Und drittens ziehen noch nicht einmal die drei verantwortlichen Ressorts in Deutschland - Inneres, Justiz und Verbraucherschutz - an einem Strang. Immerhin, es gibt den Versuch, rote Linien zu definieren. Das geplante Verbot des Internetprangers und der gezielten Datensammlung über einzelne Personen betrifft aber nur Extremfälle. Notwendig ist, dass aus dem Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung praktische Rechte erwachsen. Es muss der Grundsatz gelten, dass Daten ohne ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen weder weitergegeben noch mit anderen Daten verknüpft werden dürfen. Und vorherige Zustimmung ist etwas grundsätzlich anderes als nachträglicher Widerspruch, wie er jetzt bei Google Street View gnädig zugelassen wurde. So wie gesetzliche Regelungen etwas anderes sind als die freiwillige Selbstbeschränkung, die die Industrie nur anbietet. Die Bürger zu schützen, vor sich selbst, dem kommerziellen Datenhandel, der staatlichen Datenschnüffelei und dem kriminellem Missbrauch, das wird eine immer wichtigere Aufgabe. Zu groß womöglich für die Erwins der Nation. Notwendig ist ein ständiger nationaler sowie ein europäischer Rat zum Datenschutz im Netz, der an der Entwicklung dran bleibt.

Quelle: Lausitzer Rundschau

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