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Südwest Presse: Kommentar zu Steuern

Archivmeldung vom 12.01.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.01.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Da wird der Finanzminister aber aufatmen. Zynisch könnte man formulieren, dass der Steuergesetzgeber endlich wieder einmal vor den Schranken des Bundesfinanzhofes bestanden hat. Ganz schlüssig ist das Urteil der obersten Finanzrichter in Sachen Spekulationssteuer zumindest auf den ersten Blick nicht.

Denn die Möglichkeit der automatischen Kontenabfrage, mit der die Richter die Gültigkeit der gesetzlichen Regelung und die Gleichbehandlung aller Steuerbürger für 1999 und 2000 begründen, wurde erst 2004 eingeführt. Zwar können die Finanzbehörden rückwirkend ermitteln, aber angesichts ihrer Be- und Überlastung wird dies nur stichprobenartig und im Verdachtsfall geschehen. Ist das gerecht? Außerdem: Welchen Unterschied es zwischen den Jahren 1997 und 1998 gibt, für die Steuersünder straffrei bleiben, sowie den Folgejahren, bei denen gefahndet und geforscht werden darf, ist nicht erkennbar. Tatsache ist, dass manche Steuersünder aus den Hochzeiten des Börsenbooms jetzt schlecht schlafen. Sie müssen damit rechnen, ertappt zu werden. Fakt ist auch, dass eine weniger komplizierte Besteuerung allen helfen würde: dem Finanzminister, der eine beständige Einnahmequelle hätte, und den Steuerzahlern, die nicht kriminalisiert würden. Andere Länder machen es mit der Abgeltungssteuer vor; der deutsche Fiskus sollte sich nicht zu schade sein, es nachzumachen.

Quelle: Pressemitteilung Südwest Presse

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