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Neues Deutschland: zur Freilassung von Christian Klar

Archivmeldung vom 25.11.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.11.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Dass die Freilassung des einstigen RAF-Mitglieds Christian Klar für Diskussionen sorgen würde, war zu erwarten. Der Mann, der für alle RAF-Taten seit 1977 pauschal wegen neunfachen Mordes verurteilt worden war, gilt als Reizfigur.

Uneinsichtig, unbelehrbar, unsympathisch, zur Reue nicht fähig - so lauteten gestern beinahe einheitlich die Beurteilungen. Sympathie und Reuebeweise sind aber keine Strafrechtskriterien, und nur um die geht es: Ist der Mann nach 26 Jahren Haft noch gefährlich? Nein, sagt sogar die Bundesanwaltschaft, deren Chef Siegfried Buback 1977 von der RAF ermordet worden war - unter Klars Mitwirkung. Es ist gut, dass Emotionen bei der Entscheidung über Klars Freilassung nicht den Ausschlag gaben, wie noch im Frühjahr 2007, als Bundespräsident Köhler eine Begnadigung ablehnte. Der Rechtsstaat ist nur dann stark, wenn er seine Regeln exakt einhält und nicht überreizt. Ohnehin hatte er bei Klar härter zugelangt als bei allen anderen RAFlern - keiner saß so lange. Die RAF hat Menschenleben auf dem Gewissen, und sie hat der linken Bewegung den denkbar schlechtesten Dienst erwiesen. Für ersteres hat Klar gebüßt, über letzteres hat er hoffentlich nachgedacht. Es ist nicht ohne Ironie, dass jetzt das passiert, was Klar und Co. erreichen wollten: Der Kapitalismus wankt. Und zwar ganz ohne Mord und Totschlag an Leitfiguren des Systems.

Quelle: Neues Deutschland

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