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Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) schreibt zum Raucher-Urteil

Archivmeldung vom 31.07.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.07.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Um eines gleich klarzustellen: 33 Jahre meines Lebens habe ich nicht geraucht, aber seit zehn Jahren gebe ich mich dem kultiviert-intensiven Zigarrengenuss hin. Und um auch das klarzustellen: Ja, ich weiß, dass Rauchen schwer gesundheitsgefährdend ist, und, ja, ich weiß auch, dass jedes Jahr in Deutschland 3300 Menschen an den Folgen des Passivrauchens sterben.

Für Bundesverfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier ist deshalb »der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren - wozu der Gesetzgeber auch das Passivrauchen zählen darf - ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut«. Deshalb hält er auch ein generelles Nichtrauchergesetz für verfassungsgemäß. Sein Kollege Johannes Masing wandte allerdings - angesichts eines Raucheranteils von mehr als 30 Prozent unter den Erwachsenen - in einer abweichenden Meinung zu dem Urteil ein: »Damit wird das gesellige Beisammensein bei Tabak, Speise und Trank völlig aus dem öffentlichen Raum und dem gewerblichen Angebot verbannt.« Gesundheit ist fraglos ein hohes Gut. Doch wenn Erwachsene sich entschließen, in der Eckkneipe ein Rauchopfer darzubringen, und auch der Kneipier dem Glimmstängel verfallen ist - warum soll das verboten werden? In der Abwehr von Gesundheitsgefahren ist Deutschland - wie auch in Sachen Nichtrauchergesetz - herrlich inkonsequent. Wenn Gesundheit ein so hohes Gut ist, warum erlaubt man überhaupt das Rauchen? Warum ist Tabakwerbung verboten, Alkoholwerbung aber nicht? Warum sind weiche Drogen teilweise erlaubt? Und warum, wenn wir Massenmörder mit Glimmstängel so böse, böse, böse sind, wie die Drogenbeauftragte des Bundes Sabine Bätzing gestern bekräftigte, finanziert sich der deutsche Staatshaushalt zu fast fünf Prozent aus der Tabaksteuer? Schon lange darf in vielen Lebensbereichen nicht mehr geraucht werden - nicht in öffentlichen Gebäuden, nicht am Arbeitsplatz. Dies ist nachvollziehbar und vollkommen richtig, da auch Nichtraucher diese Räumlichkeiten aufsuchen müssen. Neben dem Schutz vor dem Passivrauchen war ein weiteres Bätzing-Argument für die Glimmstängel-Verbannung aus Gaststätten: Die Nichtraucher würden das Wegbleiben der Abhängigen finanziell kompensieren. Mag sein, dass das in Irland, Italien und Spanien so ist, in Deutschland ist das nicht der Fall. Rauchräume in Restaurants sind überfüllt, die Nichtraucher-Plätze bleiben leer. Warum lässt man die Gaststätten-Besitzer nicht entscheiden: Bei mir darf geraucht werden, bei mir nicht. Und dem mündigen Bürger die freie Wahl, da geh' ich rein, da nicht. Viele Kritiker bemängeln den inkonsequenten Schutz im Vergleich zu anderen EU-Ländern. Konsequent ist aber nicht immer klug. So müssen die Gäste in holländischen Coffeeshops, wenn sie ihren weichen Drogen vor dem Verzehr Tabak beimischen, den Laden vor dem Konsum verlassen. Noch Fragen?

Quelle: Westfalen-Blatt

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