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Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Kruzifix-Urteil

Archivmeldung vom 19.03.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.03.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Kruzifixe dürfen in Schulen bleiben. Mit dieser Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine überraschende Kehrtwende gemacht. In einem früheren Urteil hatte es geheißen, Kreuze in Klassenzimmern verletzten das Grundrecht auf Religionsfreiheit. Der Menschenrechtsgerichtshof unterstreicht mit seiner neuen Festlegung die Relevanz des christlichen Glaubens in Europa.

Damit hat er einen langwierigen Kulturkampf verhindert, der sich durch das vorangegangene Urteil abzeichnete. Besonders in der aggressiven Debatte in Italien ist allerdings häufig vergessen worden, dass sich der christliche Glauben nicht nur an einem Kreuz in Bildungseinrichtungen festmacht. Auch christliche Werten wie Nächstenliebe sind im Laufe der gerichtlichen Auseinandersetzung mit Füßen getreten worden. Das klagende Ehepaar erhielt Morddrohungen und sein Haus wurde mit Kreuzen in schwarzer Farbe beschmiert. Wer für christliche Werte streitet, sollte diese Maßstäbe auch im Streitfall achten.

Quelle: Westfalen-Blatt

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