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Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum NRW-Sparkassengesetz

Archivmeldung vom 10.05.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.05.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Etwa alle drei Jahre treffen sich Vorstände und Verwaltungsräte der 450 Sparkassen zum großen »Networking«, wie man Kontaktpflege neuerdings nennt. Erstmals wird der Deutsche Sparkassentag 2007 vom Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverband ausgerichtet. Erstmals - und letztmals.

Denn noch vor dem nächsten Sparkassentag 2010 in Stuttgart sollen Westfalen-Lippe und Rheinland auch auf Sparkassen-Verbandsebene vereinigt sein.
Zu einer Liebesheirat wird es nicht kommen, es ist eindeutig eine Muss-Hochzeit. Ehestifter ist die NRW-Landesregierung. Sie will die Vermählung sogar gesetzlich vorschreiben.
Immerhin mehr als jede sechste deutsche Sparkasse hat ihren Sitz in Westfalen-Lippe. Sie sind vergleichsweise klein, jedoch nicht minder erfolgreich.
Das unterscheidet sie zwar von den künftigen rheinischen Partnern. Aber mit der Größe von Verbänden ist es so eine Sache. Die einen sehen nur die Kosten, die bei einem größeren Verband angeblich niedriger sind. Die anderen beklagen, dass mit dem Wegfall des selbständigen Namens auch ein Stück Heimat und Nähe zu den Entscheidungsträgern verloren geht.
Wichtiger als die Entscheidung, ob es in NRW einen oder zwei Sparkassenverbände geben wird, ist freilich die Frage, ob die Bürger und mittelständischen Unternehmen weiter auf die Rückendeckung kommunaler Sparkassen bauen können. Hier hat sich die CDU/FDP-Landesregierung klar festgelegt: Die Sparkassen sind in einer Welt, in der Landesgrenzen immer unwichtiger werden, als Anker direkt am Ort unverzichtbar. Sie bleiben in kommunaler Trägerschaft. Die Städte und Gemeinden sollen, entsprechende Gewinne ihrer Sparkassen vorausgesetzt, künftig sogar mehr Geld entnehmen können - Geld, das die Institute bislang beispielsweise für Kredite verwendeten, entweder für repräsentative Bauten einsetzten oder als Spenden für ein Bärengehege, eine Theateraufführung oder einen Krankenwagen an die Bürger zurückgaben.
Der Teufel wohnt - wie so oft - in Brüssel und steckt im Detail. Das gilt nun auch für das geplante neue Sparkassengesetz. Der Teufel, den die Sparkassen-Vorstände schon seit einiger Zeit an die Wand malen, heißt »Trägerkapital«. Er könnte ebenso gut Stammkapital heißen. Denn darum geht es: Der NRW-Finanzminister will sicherstellen, dass die Kommunen wissen, wie viel ihre Sparkasse wert ist. Das ist nützlich, wenn man daran denkt, sie eines Tages zu verkaufen. Dies soll zwar auch nach dem neuen Gesetz nicht möglich sein. Doch Sparkassen-Vorstände denken eben nicht nur bis zum Ende der Legislaturperiode. Spätere Regierung könnten möglicherweise weniger Skrupel haben, den Kommunen den Verkauf ihres Tafelsilbers zu empfehlen. In diesem Fall aber hat die Europäische Union schon mehr als einmal deutlich gemacht, dass dann private Investoren nicht vom Bietverfahren ausgeschlossen werden dürfen.

Quelle: Pressemitteilung Westfalen-Blatt

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