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Kommentar vom Mediendienst kress zum Kachelmann-Urteil: Warum Axel Springer gegen unverschämte Entschädigungssummen kämpfen muss

Archivmeldung vom 01.10.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.10.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Im Kommentar zum gestern verkündeten Urteil im Fall Kachelmann gegen "Bild" schreibt kress-Chefredakteur Bülend Ürük: "Wenn Springer jetzt in Berufung geht, dann geht es für die Freiheit in Berufung, auch weiterhin direkt berichten zu können, ohne Schere im Kopf, dass morgen der eigene Verlag eine horrende Strafe bezahlen muss, weil eventuell ein Komma nicht sitzt oder ein Vorgang fehlerhaft dargestellt wird. "

Ürük weiter: "Wenn Medienmacher zukünftig nur noch aus Rücksicht und Angst vor Schwierigkeiten ihre Berichterstattung einschränken, bleibt als Verlierer die Pressefreiheit alleine auf dem Platz zurück."

Mehr auf kress.de, dem Mediendienst: http://nsrm.de/-/2t6

Quelle: Medienfachverlag Oberauer GmbH (ots)

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