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Lausitzer Rundschau: Die Berichte des Roten Kreuzes zu Guantánamo

Archivmeldung vom 09.04.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.04.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die jetzt ans Tageslicht gekommenen Berichte des Roten Kreuzes zur Behandlung von Häftlingen im Lager Guantánamo unterstreichen noch einmal nachdrücklich die Forderung nach einer schnellen Aufarbeitung der Verbrechen der Bush-Ära.

Die bisher von der Obama-Administration vertretene Linie, nach der eine strafrechtliche Verfolgung der an Folterungen beteiligten Beamten nicht erwünscht ist, wird auf Dauer sowieso nicht zu halten sein. Denn mit den neuen Berichten, die die Beteiligung von medizinischem Personal an den gesetzeswidrigen Akten beschreiben, kommt - ähnlich wie bei den mitwirkenden Juristen - auch ein standesrechtliches Problem auf die Tagesordnung. Wer als Arzt mitfoltert, dürfte im Prinzip nicht länger praktizieren. Bei solchen standesrechtlichen Fragen hat die Regierung wesentlich weniger Einflussmöglichkeiten. Es bleibt zu hoffen, dass damit auch eine neue Abwägung der Interessen stattfindet. Bisher überwog die Furcht vor der Lähmung der Geheimdienste durch allzu strenges Vorgehen gegen die Folterer. Aber die Achtung von Menschenrechten ist allemal wichtiger als das Grummeln und Murren von denen, die sich als angeblich kleine Befehlsempfänger dazu hergaben, Gefangene zur Erzwingung von Aussagen in Todesangst zu versetzen. Für die Achtung des Rechts muss weiterhin ein jeder selbst Verantwortung tragen, unabhängig davon, was Vorgesetzte wollen oder anordnen. Die Berichte des Roten Kreuzes, bis vor Kurzem unter Verschluss, sollten Strafverfahren gegen alle Beteiligten erwirken.

Quelle: Lausitzer Rundschau

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