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Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum Thema Strauss-Kahn

Archivmeldung vom 28.05.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.05.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Vorfall ist unstrittig - die DNS-Analyse beweist den Sexualkontakt zwischen Dominique Strauss-Kahn und dem New Yorker Zimmermädchen. Hat aber die Frau aus freien Stücken gehandelt, oder wurde sie gezwungen? Diese einzige wirklich wichtige Frage muss nun von der US-Justiz geklärt werden. Wer jedoch die amerikanischen Strafverfolgungsbehörden kennt, darf bezweifeln, dass Polizei, Staatsanwaltschaft und Richtern eine belastbare Antwort einfällt.

»Belastbar« heißt: im Einklang stehend mit europäischen Rechtsvorstellungen. Es mag diese eurozentrische Sicht für anmaßend halten, wer das amerikanische Rechtssystem dem europäischen für überlegen hält - allein: es ist genau umgekehrt. Der Prüfstein, an dem sich Recht von Fehlurteil scheidet, die Gretchenfrage also lautet: Wie hältst du's mit der Unschuldsvermutung? Hüben wie drüben stehen sich zwei Strafrechtskulturen diametral gegenüber. In der europäischen Tradition ist der Angeklagte mit demselben Respekt und derselben Fairness zu behandeln, wie sie einem Unbescholtenen gebührt. Das heißt, dass die Justiz auch Fakten zu ermitteln hat, die zu seinen Gunsten sprechen. In den USA hingegen nimmt man die Schuld des Angeklagten vorweg. Polizist und Staatsanwalt bleiben untätig, und so verdampft die hohe Maxime in dubio pro reo, im Zweifel für den Angeklagten, zu einer hohlen Phrase. Wo der Apparat schlicht keine Zweifel hegt, weil er eben nichts Entlastendes recherchiert, ist eine erfolgversprechende Verteidigung Glückssache. Die dem amerikanischen Strafrecht innewohnende Menschenverachtung erhebt bereits im Perp-Walk (von perpetrator = Straftäter) ihre hässliche Fratze: Bevor auch nur ein einziges Wort vor Gericht gesprochen ist, führt die Polizei den Angeklagten öffentlich vor. Seht her, wir haben den Übeltäter, signalisiert diese unwürdige Zurschaustellung. New Yorks Bürgermeister Michael Bloomberg sagte ganz ohne Arg: »Wenn du den Perp-Walk nicht willst, begeh kein Verbrechen!« Wenn das keine juristische Vorverurteilung, kein staatlich legitimiertes Vorurteil ist - was dann? In den USA wird vor Gericht gekämpft. Die Vorstellung vom Kampf ist Amerikas Bürgern seit der gewaltsamen Landnahme im 18. und 19. Jahrhundert zur identitätsstiftenden Denkfigur geworden. US-Strafverfahren sind ritualisierte Aggression, in deren Verlauf dem Inhaftierten die Last aufgebürdet wird, trotz eingeschränkter Bewegungsfreiheit (und trotz des meistens arg begrenzten Finanzspielraums) gegen die Staatsmacht zu kämpfen. Wer sich angesichts der ungleichen Chancen an das archaische Gottesurteil erinnert fühlt, zielt nicht weit daneben. Atavismen jedoch beschädigen die Umgangsformen der Moderne. Es wird kolportiert, Strauss-Kahn versuche jetzt sein Glück mit Bestechung. Wenn dem so wäre: Das ist Kampf. Typisch USA.

Quelle: Westfalen-Blatt (ots)

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