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Westdeutsche Zeitung: Das seltsame Demokratieverständnis des SPD-Fraktionschefs

Archivmeldung vom 06.02.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.02.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Bei der Abstimmung über die Gesundheitsreform ging es nicht um eine Gewissensentscheidung. Sagt SPD-Fraktionschef Peter Struck. Daher hätten sich alle SPD-Abgeordneten gefälligst der Fraktionsdisziplin zu beugen. Struck will sich nun die Neinsager in den eigenen Reihen vorknöpfen, allen voran den Gesundheitsexperten Karl Lauterbach.

Doch es sind nicht Lauterbach und Co., die der SPD schaden, weil sie die eigene Meinung nicht an der Garderobe des Bundestages abgeben. Es ist der Fraktionschef selbst, der seiner Partei und dem Ansehen der Politik insgesamt einen Bärendienst erweist.
Es stimmt ja, der Grundgesetz-Artikel 38, wonach Abgeordnete nur ihrem Gewissen unterworfen sind, stößt im politischen Tagesgeschäft an Grenzen. Abgeordnete sind eben nicht nur ihrem Gewissen verpflichtet, sondern auch ihrer Partei. Für den Fraktionszwang spricht, dass der Wähler weniger dem einzelnen Abgeordneten als vielmehr der von ihm favorisierten Partei den Auftrag erteilt, das von dieser versprochene Programm zu realisieren. Und dieser Wille muss dann im Parlament umgesetzt werden.
Aber genau das hat doch Lauterbach getan. Er hat die von seiner Partei im Wahlkampf verfolgte Bürgerversicherung konsequent weiter vertreten, sich gegen die Verwässerung durch den Gesundheitskompromiss gestemmt. Er hat sich schon bis zur Grenze des Erträglichen verbogen, als er sich im Ausschuss durch einen "Abnicker" vertreten ließ, statt auch hier noch einmal eine letzte Schlacht zu schlagen.
Mit welchem Unfehlbarkeitsanspruch definiert da eigentlich Fraktionschef Struck, was eine Gewissensentscheidung ist und was nicht? Gewissen, das ist etwas sehr Individuelles. Das Bundesverfassungsgericht hat es einmal so gesagt: Die Gewissensentscheidung ist "jede ernstliche sittliche Entscheidung, die der Einzelne als für sich bindend oder unbedingt verpflichtend erfährt, so dass er gegen sie nicht ohne ernste Gewissensnot handeln könnte." Man darf unterstellen, dass der Einsatz für die "richtige" Gesundheitspolitik ein Lebensthema für Lauterbach ist und damit durchaus in die Kategorie "Gewissensfragen" fällt.
Struck degradiert einen der wenigen Experten seiner Partei in Sachen Gesundheit vom Abgeordneten zum Angeordneten. Damit frustriert er nicht nur Lauterbach, sondern auch alle Bürger, die sich der Hoffnung hingeben, sie wählten die Politiker, damit diese sich für ihre im Wahlkampf gemachten Versprechen einsetzen.

Quelle: Pressemitteilung Westdeutsche Zeitung

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