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Börsen-Zeitung: Die Schaeffler-Methode

Archivmeldung vom 16.07.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.07.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Bei Anruf Übernahme! Die schon bei der feindlichen Attacke auf FAG Kugelfischer im Herbst 2001 erfolgreich eingesetzte Überraschungstaktik macht sich das fränkische Familienunternehmen Schaeffler auch beim Angriff auf Continental zunutze. Wirksam können solche Überrumpelungsversuche allerdings nur mit den nötigen Drohgebärden, sprich Waffen, sein.

Den stärksten Druck vermag der Angreifer auszuüben, wenn er die Hauptversammlungsmehrheit schon in der Tasche hat, sich also im Verborgenen entsprechende Stimmrechte gesichert hat. Die über 30% des Aktienkapitals, auf die sich Schaeffler den Zugriff verschaffte, sind ein wirksamer Türöffner.

Der Fall demonstriert, dass es trotz der rechtlichen Verschärfungen zum Acting in Concert, zu Meldeschwellen und Stimmrechtszurechnungen nach wie vor möglich ist, sich unbemerkt an ein Objekt der Begierde heranzupirschen. Für Berater eine immer kreativere, doch lösbare Aufgabe. Zwar sind die Meldeschwellen für Stimmrechte aus Aktien mit 3% bzw. aus Finanzinstrumenten mit 5% sehr niedrig angesetzt. Doch die im Gesetz festgelegte Definition des Finanzinstruments kann in der Praxis umschifft werden. Hier sind verschiedene Varianten bekannt: Optionen, die an Bedingungen geknüpft sind, Derivate, die in den einschlägigen Kreisen unter "cash-settled equity total return swaps" kursieren, sowie auf mehrere Banken verteilte Wertpapierleihen von jeweils 2,99% des Kapitals bieten den notwendigen Spielraum für ein Anschleichen.

Schaeffler könnte es allerdings zum Verhängnis werden, dem Continental-Vorstand vor Abgabe des Angebots offiziell bekundet zu haben, man könne jederzeit so viele Aktien von den Banken bekommen, dass 36% des Kapitals zusammenkommen. Hier ist die BaFin am Zug. Würde sie eine Untersagungsverfügung aussprechen, blieben die beteiligten Banken erst einmal auf den Papieren sitzen - was bei steigenden Kursen allerdings auch kein großes Problem wäre.

Ironie der Geschichte ist, dass dieser Fall kurz vor Inkrafttreten des Risikobegrenzungsgesetzes auftaucht. Diese Reform zielt darauf, das unerwünschte Anschleichen von Finanzinvestoren weiter einzudämmen, indem Meldepflichten und Rechtsfolgen nochmals verschärft werden. Die Schaeffler-Methode dürfte damit etwas schwieriger, aber nicht unmöglich werden.

Quelle: Börsen-Zeitung (von Sabine Wadewitz)

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