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Frankfurter Rundschau: Leihmutterschaft und Embryonenschutz

Archivmeldung vom 13.08.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.08.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Klar ist: Der Staat darf sich bei der Unterstützung für Menschen mit Kinderwunsch nicht auf die Heteroehe als alleinige Norm festlegen. Im Mittelpunkt muss das Wohl des Kindes stehen - und nicht die Frage, ob seine Eltern das gleiche Geschlecht haben.

Oder einen Trauschein. Wenn die FDP allerdings zugleich die Legalisierung von Leihmutterschaft und Embryonenspende fordert, hat sie eher das Wohl (zahlungskräftiger) künftiger Eltern im Blick als das des Ungeborenen. Wie soll das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Herkunft durchgesetzt werden? Wer zahlt Unterhalt? Wie wird verhindert, dass aus der Mutterschaft ein Geschäft wird? Kinderwünsche erfüllen: ja - aber nicht um jeden Preis.

Quelle: Frankfurter Rundschau (ots)

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