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Neue Westfälische: Lehrer dürfen im Internet benotet werden

Archivmeldung vom 24.06.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.06.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Wer austeilen kann, muss auch einstecken können - diese Redewendung gilt jetzt auch für Lehrer. Und wer mit seiner Leistungsbewertung im Internetportal spickmich.de unzufrieden sind, muss sich in Zukunft eben auf den Hosenboden setzen und an sich arbeiten, anstatt in Karlsruhe die Richter vollzujammern.

Wenn Schüler schlechte Noten bekommen, heißt es für gewöhnlich, dass das schon seinen Grund haben wird. Warum sollte es bei ihren Lehrern anders sein? Wer motiviert und fachlich wie didaktisch fit ist, wer seinen Beruf und Kinder mag - kurz: ein guter Lehrer -, wird selten schlechte Noten nach Hause bringen. Und umgekehrt. Das mag manchmal weh tun, aber das Leben ist eben kein Ponyhof, wie Schüler gerne sagen. Auch, dass die virtuellen Kopfnoten für Lehrer im Internet veröffentlicht werden, ist nach Ansicht der Karlsruher Richter kein Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte der Lehrer, sondern Teil der Meinungsfreiheit. Mit ihrem Urteil haben sie ein Lehrstück in Staatsbürgerkunde verfasst. Das Internet schafft eine Öffentlichkeit, die nicht jedem recht ist. Wer als Lehrer Angst vor dem Internet hat, es verbieten oder einschränken will, hat jedoch seltsame Vorstellungen von demokratischen Prozessen und Entscheidungen. Auch und gerade Pädagogen müssen sich der Zeit anpassen.

Quelle: Neue Westfälische

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