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Und die Wahrheit wird Sie befreien!

Archivmeldung vom 29.08.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.08.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Einige werden sich vielleicht noch an einen Artikel erinnern, den ich vor einigen Wochen über das Rechtsprinzip des Habeas Corpus geschrieben habe.

Im Grunde genommen ist Habeas Corpus (wörtlich: „du sollst den Körper bringen“) Ihr Recht auf gerichtliche Überprüfung, wenn Sie inhaftiert oder in irgendeiner Weise in Ihrem Leben eingeschränkt worden sind. Ich glaube nicht, dass irgendjemand der Beschwerde widersprechen würde, dass so mit allen Menschen verfahren wird, außer mit denen, die hinter den Vorhängen die Fäden ziehen.

Eine Verfügung des Habeas Corpus (oder wie auch immer sie in Ihrem Land genannt wird) ist ein Antrag an einen höheren Richter, den Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob die Beweise es rechtfertigen, dass Sie ungewöhnlichen Einschränkungen Ihres Lebens unterworfen werden. Bei der gerichtlichen Überprüfung kann auch berücksichtigt werden, ob diese Einschränkungen wahrscheinlich zu körperlichen Schäden führen.
Sollte der Richter entscheiden, dass die "Rechtfertigungen“ unrechtmäßig sind und/oder wahrscheinlich Schaden verursachen, dann werden die Einschränkungen damit für null und nichtig erklärt. Weitere Versuche, diese Beschränkungen aufzuerlegen, wären eine strafbare Handlung mit obligatorischer Gefängnisstrafe.

Es ist inzwischen überdeutlich, dass die "Rechtfertigungen" für Abriegelungen, Maskierungen und Distanzierung einfach nicht vorhanden sind.

  • Es gibt keinen Beweis dafür, dass ein neues "gefährliches" Virus existiert.Es gibt keine Anzeichen für einen dramatischen Anstieg der Sterblichkeitsrate; in einigen Ländern liegt sie weit unter dem Normalwert.
  • Der Test auf das "Virus" hat sich unbestreitbar als bedeutungslose Verhöhnung erwiesen.
  • Die "obligatorischen" Masken haben sich nicht nur als völlig wirkungslos und nutzlos erwiesen, sondern haben auch viele schwere Verletzungen verursacht. Tatsächlich ist "Morbus-Larve" (die Maskenkrankheit) heute die häufigste Krankheit, die in Arztpraxen im ganzen Land auftritt. Viele sind bereits aufgrund dieser Praktik gestorben.
  • Zufällige Luftströmungen tragen "Virus"-große Partikel über Kilometer hinweg. "Soziale Distanzierung" ist daher eindeutig bedeutungslos.
  • Studien zeigen, dass eine "Infektion" durch diejenigen, die "positiv" getestet wurden, nicht auftritt.
  • Die "Virus"-Hypothese bleibt auch heute noch ein zunehmend angeschlagenes, unbewiesenes Postulat. Das Überwiegen der Wahrscheinlichkeit ist, dass Viren tatsächlich nicht existieren.

Bedenken Sie, dass bei einem Habeas Corpus-Antrag die Beweislast bei denjenigen liegt, die die Beschränkungen auferlegen; Sie müssen nichts beweisen: Jene müssen beweisen, dass die Rechtfertigungen real sind.

Quelle: Karma Singh

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