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Lausitzer Rundschau: Zu Vergewaltigungsprozess/Urteil

Archivmeldung vom 22.07.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.07.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Vor Gericht sind alle Menschen gleich. Das gilt nicht nur für Angeklagte, sondern auch für ihre Opfer. Das Cottbuser Landgericht lieferte dafür ein eindrucksvolles Beispiel. Es glaubte einer Neunzehnjährigen und verurteilte maßgeblich auf ihre Aussage gestützt fünf junge Forster wegen Vergewaltigung.

Dabei spielte es keine Rolle, dass das Opfer nicht dem Bild eines wohl erzogenen Mädchens aus gutem Hause entsprach. Dass sie die Schule schwänzte, mehr Zeit auf der Straße verbrachte, als gut für sie war, selbst in kriminelles Geschehen verwickelt war. Wer darauf setzte, dass man so einer, sowieso nicht glaubt, wurde eines Besseren belehrt.
Das Gericht nahm sie ernst, zog einen Sachverständigen hinzu und prüfte mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln, ihre Angaben. Ihr wurde geglaubt, ihre Peiniger wurden verurteilt.
Unabhängig davon, ob die verhängten Strafen in der Höhe angemessen sind, geht ein Signal von diesem Urteil aus: Kein Mensch ist Freiwild, egal wie weit am Rande des sozialen Gefüges er steht. Auch das ist ein wichtiger Prüfstein für einen Rechtsstaat.

Quelle: Pressemitteilung Lausitzer Rundschau

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