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Ökostrom Dumping

Archivmeldung vom 10.05.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.05.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Verkauf des Stroms aus Windgeneratoren, Fotovoltaik-Anlagen und Biostrom-Anlagen an der Strombörse weit unter dem Gestehungspreis ist die größte Dumping-Aktion in der Welt mit gefährlichen Folgen für Deutschland. Die Dampf- und Gaskraftwerke, die wir für eine sichere Stromversorgung brauchen, werden unwirtschaftlich und müssen die Produktion einstellen. Die niedrigen Börsenpreise begünstigen andererseits energieintensive Betriebe in Deutschland, die von der EEG-Umlage befreit sind, gegenüber den europäischen Mitbewerbern. Dies wird die europäische Kommission in Brüssel nicht akzeptieren. Es kommen schwere Zeiten auf die deutsche Industrie zu.

Dumping ist der Verkauf von Waren unter dem Gestehungspreis, um den Wettbewerb zu schwächen oder auszuschalten. Dies ist nur möglich, wenn der Dumping-Verkäufer ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung hat. Ziel ist es, ein Monopol zu erreichen. Dann werden die Preise wieder auf ein Niveau angehoben, das sichere und hohe Gewinne bringt.

Dumping führt also zum Ausschalten des Wettbewerbs und damit langfristig zu höheren Preisen. Viel schlimmer ist jedoch die erkaufte Monopolstellung. Eine Verbesserung und Verbilligung der Produkte ist nicht mehr notwendig. Weiterentwicklungen werden daher aufgegeben.

Dumping von Ökostrom

Die vom Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) geforderte „Vermarktung“, man sollte besser sagen “Entsorgung“ des mit hohen Vergütungen in das Netz eingespeisten Stroms aus regenerativen Anlagen (kurz „Ökostrom“ genannt) an der Strombörse ist nur möglich, wenn man das niedrigste Angebot noch unterbietet. Bei Starkwind und Sonnenschein kommt es immer wieder zu einem Überangebot an Ökostrom. Um ihn los zu werden, muss für das Vernichten sogar noch Geld gezahlt werden. Man spricht dann von Negativpreisen. Dies läuft genau so wie die Müllentsorgung.

Die Differenz zwischen den Einspeisevergütungen und den erzielten geringen Börsenpreisen zahlt der Stromkunde als EEG Umlage. Die EEG Umlage, also den Aufwand für das Ökostrom Dumping, kostet Jahr für Jahr mehr als 20 Milliarden Euro mit weiter steigender Tendenz. Für jeden Einwohner sind dies über 250 Euro im Jahr. Es ist die größte Dumping Aktion in der Welt.

Dumping hat zum Ziel, den Wettbewerb auszuschalten. Wer ist hier der Wettbewerber? Es sind die Kernkraftwerke, Kohlekraftwerke und Gaskraftwerke, die von vielen Politikern aus ideologischer Sicht abgelehnt werden. Obwohl technisch unmöglich, wird als Ziel ausgegeben, Strom zu hundert Prozent als Ökostrom zu liefern. Dazu sollen die konventionellen Kraftwerke unwirtschaftlich werden. Mit dem geschilderten massiven Dumping hat das inzwischen auch funktioniert. Die durch Dumping gedrückten niedrigen Börsenpreise führen zu Verlusten bei den konventionellen Dampf- und Gaskraftwerken. Mit Personalabbau und Verringerung der Wartung und Instandhaltung wird versucht, noch wirtschaftlich zu bleiben. Dies gelingt immer seltener. Die unwirtschaftlich gemachten Kraftwerke werden zahlungsunfähig und müssen schließen.

Folgen des Dumpings

Die konventionellen Kraftwerke werden aufgrund physikalischer Notwendigkeiten jedoch weiterhin benötigt. Sie müssen einspringen, wenn die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht. Daher müssen sie weiter bereit stehen, obwohl sie durch Dumping unwirtschaftlich geworden sind. Dies ist nur möglich, wenn die Bereitstellungskosten erstattet werden. Sie werden auf 4 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt. Auch diese Kosten verteuern unseren Strom weiter. Die Verbraucher werden entweder als Steuerzahler oder mit einer weiteren Umlage zur Kasse gebeten.

Doch auch aus physikalischen Gründen ist eine Versorgung mit 100 Prozent Ökostrom nicht möglich. Alle Erzeuger müssen den Strom in das Netz einspeisen mit exakt 50 Hertz (50 Schwingungen pro Sekunde). Zusätzlich muss die Schwingungsphase bei allen Einspeisungen übereinstimmen, sonst gibt es Interferenzen und das Netz bricht zusammen. Um eine Einspeisung der schwankenden Ökostromerzeugung überhaupt zu ermöglichen, muss eine stabile Frequenz und ein Phasenverlauf vorgegeben werden. Dies ist nur möglich durch die großen rotierenden Massen der konventionellen Kraftwerke. Sie müssen dazu mindestens ein Drittel des Strombedarfs liefern. Durch das Dumping wird diese Sicherheit infrage gestellt.

Wie die FAZ am 14. 1. 2014 berichtet hat, musste der Aluminiumhersteller Aluminium Delfzijl in Holland, kurz Aldel, den Betrieb schließen, weil der Wettbewerb in Deutschland preiswerter produzierte. 300 Holländer verlieren ihren Arbeitsplatz. Die Schuld daran ist die Energiewende mit dem Ökostrom-Dumping in Deutschland. Was ist passiert? Zur Herstellung von einem Kilogramm Aluminium, das auf dem Weltmarkt zur Zeit 1,5 Euro kostet, braucht man etwa 18 Kilowattstunden Strom. Strom ist damit der weitaus größte Kostenfaktor der Aluminiumerzeugung. Hochsubventionierter Öko-Dumping-Strom an der Leipziger Strombörse ist 0,8 Cent pro Kilowattstunde preiswerter als der nicht subventionierte Strom in Holland. Da die deutschen energieintensiven Betriebe von der EEG-Umlage befreit sind, können sie das Kilogramm Aluminium rund 15 Cent preiswerter produzieren. So zerstört die Planwirtschaft für die sogenannte Energiewende auch Europa.

Das Bundeskartellamt

„Das Bundeskartellamt ist eine unabhängige Wettbewerbsbehörde, deren Aufgabe der Schutz des Wettbewerbs in Deutschland ist.“ So steht es auf der Homepage des Amtes.

Daher hat NAEB e.V. die Wettbewerbsverzerrung durch das Ökostrom-Dumping dem Präsidenten des Kartellamtes, Andreas Mundt, angezeigt. Seine Antwort durch eine Mitarbeiterin lautet sinngemäß, das Kartellamt könne nur auf dem freien Markt agieren. Es hat keine Kompetenz, gegen Gesetze Einspruch zu erheben oder gar Strafen zu verhängen, selbst wenn diese Gesetze massiv gegen einen freien Wettbewerb verstoßen.

Die Europäische Kartellbehörde ist nicht an staatliche Gesetze gebunden. Sie muss und wird die geschilderten Wettbewerbsverzerrungen verfolgen. Es dürften dann hohe Strafen auf Deutschland und Nachzahlungen für zu billigen Strom auf viele deutsche Betriebe zukommen, die bisher von der Befreiung der EEG Umlage profitieren.

Planwirtschaft zahlt sich nicht aus. Daher weg mit dem EEG und allen Folgegesetzen, fordert die Stromverbraucherschutz-Bewegung NAEB e.V.

Quelle: Prof. Dr. Hans-Günter Appel - 2. Vorsitzender und Pressesprecher NAEB e.V. Stromverbraucherschutz

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