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Lausitzer Rundschau: Staatlicher Quotenflop

Archivmeldung vom 27.02.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.02.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Es klingt schier unglaublich: Mehr als 37 Millionen E-Mails haben Deutschlands Geheimdienste im Jahr 2010 mitgelesen - automatisch gescannt nach Schlagworten wie "Bombe", "Rakete" oder "Atom". Dabei, so bilanziert das parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages, seien den Ermittlern 213 verwertbare Hinweise in die Hände gefallen - eine Treffer-Quote von 0,0006 Prozent. Das wirft Fragen auf. Vor allem nach der Rechtmäßigkeit der Staats-Schnüffelei.

Immerhin hat das Bundesverfassungsgericht auf den Tag genau vor vier Jahren, am 27. Februar 2008, zu Online-Durchsuchungen geurteilt: Heimlicher Zugriff auf "informationstechnische Systeme" verletze "das allgemeine Persönlichkeitsrecht als Grundrecht . . . auf Vertraulichkeit" - es sei denn, den Fahndern liegen konkrete Hinweise auf schwerste Straftaten der Auszuspähenden vor. Insofern wird die Daten-Sammelwut hoffentlich eine politische Debatte auslösen, an deren Ende Gerichte erneut zu Verteidigern der Bürgerrechte werden könnten. Andererseits aber steht der Staat in der Pflicht, seine Bürger vor Gewalt zu schützen: Hätten die Ermittler ein bisschen wachsamer auf Mailverbindungen geschaut, wäre die Zwickauer Terrorzelle vielleicht früher aufgeflogen, etliche Menschen könnten noch leben. Aber leider nur vielleicht: Den meisten Internet-Kundigen ist nämlich bewusst, dass normale E-Mails für halbwegs talentierte Schnüffler ein offenes Buch sind. So verwundert auch der Quoten-Flop der Geheimdienstler nicht - statt Masse wäre mehr Ermittlungsklasse nötig.

Quelle: Lausitzer Rundschau (ots)

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