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Geht es den Ökostromerzeugern an den Kragen?

Archivmeldung vom 02.02.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.02.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Umweltminister Peter Altmaier will die Ökostromumlage einfrieren. Der Ausbau der Windstrom-, Solarstrom- und Biostromanlagen soll aber planmäßig fortgeführt werden. Dies ist nur möglich, wenn die Vergütungssätze reduziert werden. Anlagenbetreiber müssen sich dann mit deutlich geringeren Gewinnen abfinden.

Die Erhöhung der Ökostromumlage um knapp 50 Prozent auf 5,28 Cent je kWh hat viele Verbraucher aufgerüttelt. Steigende Strompreise werden für immer mehr Verbraucher zu einem wesentlichen Kostenfaktor, der die Kaufkraft vermindert und immer häufiger den Lebensstandard auf das Existenzminimum reduziert. Die Zahl der Haushalte, die ihre Stromrechnung nicht mehr bezahlen können, wächst ständig weiter und dürfte bald bei einer Million liegen.

Der Umweltminister Peter Altmaier will nun den Preisanstieg begrenzen durch das Einfrieren der Ökostromumlage, ohne jedoch den weiteren Zubau von Ökostromanlagen zu stoppen. Dies kann nur gelingen, wenn die Einspeisevergütung reduziert wird. Bisher befreite Betriebe mit der Ökostromumlage zu belasten, ist keine Lösung. Der Verbraucher zahlt dann die Umlage über höhere Preise für Waren und Dienstleistungen.

Kann denn die für zwanzig Jahre gesetzlich garantierte Einspeisevergütung überhaupt reduziert werden? Schaut man bei Wikipedia nach, so findet man folgendes: Der vom BMU beauftragte Gutachter Stefan Klinski ist der Auffassung, dass es sich bei einer nachträglichen Änderung der geltenden Vergütungssätze für die Zukunft um eine so genannte unechte Rückwirkung handelt, die grundsätzlich erlaubt sei. Sein vom BMU veröffentlichtes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass in die laufende Vergütung und deren Bedingungen eingegriffen werden könne, falls EU-Recht dies verlange oder aber nachträglich festgestellt werden würde, dass die gezahlten Vergütungen wirtschaftlich zu hoch seien.

Die Einspeisevergütungen sind also durchaus nicht für zwanzig Jahre gesichert. Und Peter Altmaier will dies nutzen. Die Erzeuger von Ökostrom sollen zwar weiter die versprochene Einspeisevergütung erhalten. Sie werden aber mit einer Abgabe von 1,5 Cent je kWh erzeugten Stromes belegt. Damit werden die überhöhten Renditen der Anlagenbetreiber abgeschöpft. Manche Anlage wird sich dann nicht mehr rentieren. Dies sollten Investoren in Ökostromanlagen bedenken!

Der Umweltminister geht in die richtige Richtung, die die Stromverbraucherschutz-Bewegung NAEB e.V. schon seit ihrer Gründung fordert. Am Ende dieses Weges muss die Abschaffung des planwirtschaftlichen und unsozialen Erneuerbaren Energie Gesetzes (EEG) vollendet sein. Wir laden Herrn Peter Altmaier ein, bei uns Mitglied zu werden. Die zahlreichen Experten von NAEB aus den Gebieten Energietechnik, Naturwissenschaften, Wirtschaft, Medizin und den Medien dürften bessere Berater sein als die Mitarbeiter im Umweltministerium, die überwiegend öko-ideologischen Prinzipien folgen.

Kommentar von Prof. Dr. Hans-Günter Appel (Beiratsvorsitzender NAEB e.V.)

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