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WAZ: Geschenke im Hartz-IV-Land: Spielräume nutzen

Archivmeldung vom 12.04.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.04.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Ins Kino mit Freunden, dann in die Pizzeria, später im Taxi heim - für viele ist dies (noch) ein selbstverständliches Vergnügen. Hartz-IV-Familien können davon nicht mal mehr träumen; wenn vier Menschen von 1174 Euro im Monat leben müssen, können sie pro Nase und Tag 9,78 Euro verprassen.

Dass "Vater Staat" Kindern, die unter solch kargen Bedingungen aufwachsen, die Geschenke der Familie wegpfänden darf, ist empörend und erniedrigend. Ob er das tut, hängt allerdings von Menschen ab. Von Sachbearbeitern, die Spielräume nutzen. Oder auch nicht. Die entscheiden, ob 500 Euro von der Oma auf dem Konto bleiben dürfen oder verfrühstückt werden müssen.
Die Landesagentur propagiert Großzügigkeit, kann aber der Arge vor Ort keine Vorschriften machen. Gut möglich, dass auch in Sachen "Geschenke" passiert, was schon beim Zwangsumzug vorkommt. Dass beidseits einer Stadtgrenze sehr unterschiedliche Standards gelten. Wer gern und reichlich schenken will, halte sich daher schlicht ans Gesetz: Geld etwa, das für einen klaren Zweck bestimmt ist, bleibt dafür bestimmt. Notfalls klärt das eben der Richter.

Quelle: Pressemitteilung Westdeutsche Allgemeine Zeitung

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