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Neue Westfälische (Bielefeld): Nebelkerzen um den blauen Dunst

Archivmeldung vom 06.07.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.07.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Kaum ein Thema spaltet die deutsche Nation so sehr wie das Rauchen. Dabei sind die Fakten sehr einfach: "Rauchen gefährdet die Gesundheit." Dies ist eine wissenschaftliche Erkenntnis, die niemand ernsthaft bestreitet, der sich mit den Folgen des Rauchens auseinandersetzt. Und Passivrauchen hat eine mindestens ebenso schädliche Wirkung wie der aktive Genuss von Zigaretten oder anderen Tabakwaren.

Diese Tatsachen sind mittlerweile dank guter aufklärerischer Arbeit vieler Organisationen zum Gemeingut gesellschaftlichen Wissens geworden. Die Grenzen der Freiheit der Raucher sind damit klar umrissen: Sie enden dort, wo sie die Rechte der Mitmenschen auf körperliche Unversehrtheit einschränken. Und das gilt vor allem in geschlossenen Räumen. In vielen Ländern wie Italien oder Irland hat man diese Erkenntnisse in geradliniges politisches Handeln umgesetzt und weitgehende Nichtraucherschutzgesetze beschlossen. In Deutschland tut man sich damit schwer, weil Politiker wie Ex-Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer (CSU) nicht in der Lage sind, einmal in seiner Partei getroffene Regelungen, die sie selbst aus Gründen des Gesundheitsschutzes einmal zu Recht eingeführt hat, auch konsequent durchzusetzen. Stattdessen werden von interessierten Seiten jede Menge Nebelkerzen um den blauen Dunst gezündet, die den Blick auf die schlichten Fakten verhindern sollen. Von "Beschneidung der Freiheitsrechte der Raucher" ist da die Rede, von "Umsatzeinbrüchen und Insolvenzen in der Gastronomie" ebenso. Nicht einmal bei den Rauchern selbst haben diese Argumente gezündet. Denn selbst wenn, wie von Gegnern des Nichtraucherschutzes ins Feld geführt, eine kleine Organisation hier einen Erfolg davongetragen hat: Rauchern war der Zutritt zu den bayerischen Wahllokalen nicht verboten worden.

Quelle: Neue Westfälische

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