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Südwest Presse: Kommentar zum Thema Studiengebühren

Archivmeldung vom 17.02.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.02.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Es ist das gute Recht im Rechtsstaat, sein Recht vor Gericht zu suchen. Im Fall der Studiengebührengegner, die sich trotz gerade wieder erteilter Abfuhr bis nach Karlsruhe durchklagen wollen, ist freilich zu fragen, ob man wirklich immer wieder mit dem Kopf gegen die Wand rennen muss.

Die Justiz ist hier nämlich ganz offensichtlich der falsche Hebel, um ein politisch nicht gewolltes Gesetz außer Kraft zu setzen. Das Urteil des Mannheimer Verwaltungsgerichtshofs liegt nicht nur auf einer Linie mit jenen der Verwaltungsgerichte Freiburg und Karlsruhe. Auch die Kollegen vom Oberverwaltungsgericht Münster hatten die Erhebung einer Campus-Maut für rechtmäßig erkannt. Verwundern kann das nicht, denn die Gerichte können sich ja bereits auf ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2005 stützen. Danach haben die Länder das Recht, Studiengebühren zu erheben, sofern diese sozialverträglich sind. Selbst die schon damals diskutierten und seit Sommer 2007 an allen baden-württembergischen Hochschulen geltenden 500 Euro pro Semester hatten die Karlsruher Richter ausdrücklich nicht kritisiert. Nachdem das Land auch noch die Ausnahmetatbestände ausgeweitet hat, sollten die Gegner ihre erfolglosen juristischen Klimmzüge einstellen. Im übrigen kann in Deutschland immer noch jeder gebührenfrei studieren. Nur gibt es keinen Anspruch, dabei zu Hause zu wohnen.

Quelle: Südwest Presse

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