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Lausitzer Rundschau: Karlsruhe begrenzt Telefon-Vorratsdatenspeicherung

Archivmeldung vom 20.03.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.03.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Für wen die gestrige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nun rein inhaltlich ein Teilerfolg ist, darüber sollen sich die Rechtsgelehrten streiten. Fakt ist etwas anderes: Die Liste der Sicherheitsgesetze, die von Karlsruhe beanstandet oder sogar gekippt werden, wird immer länger.

Das Verfassungsgericht hütet die Bürgerrechte unter der Maßgabe, Überwachung ist möglich, sie darf jedoch nicht zur Regel werden. Eine Haltung, die man eigentlich auch in Zeiten der terroristischen Bedrohung von verantwortungsbewussten Rechts- und Innenpolitikern in Bund und Ländern erwarten muss. Dass auch die Große Koalition diesbezüglich Nachholbedarf hat, hat das Gericht ihr gestern und in den Monaten zuvor ins Stammbuch geschrieben. Nun weiß man, ausgerechnet die beiden Verfassungsminister Wolfgang Schäuble und Brigitte Zypries sind sich alles andere als grün. Sie behaken sich, wo sie nur können. Auch das ist ein Grund, warum jeder für sich lieber die Grenze des Machbaren austestet und in Kauf nimmt, von den obersten Richtern gerüffelt zu werden. Bundeskanzlerin Angela Merkel müsste inzwischen eigentlich gemerkt haben: Mit jedem Eingreifen Karlsruhes entsteht ein erheblicher Imageschaden für die Große Koalition und ein Vertrauensverlust in ihre Sicherheitspolitik im Innern. Übrigens unabhängig davon, ob es sich um ein Bundes- oder Landesgesetz handelt, das beanstandet wird. Der Bürger unterscheidet meist nicht, was Merkel umso mehr ärgern dürfte. Es ist jedenfalls an der Zeit, dass sich die Kanzlerin des Themas annimmt.

Quelle: Lausitzer Rundschau

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