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Westdeutsche Zeitung: Fragebogenaktion der Staatsanwaltschaft für Steuersünder

Archivmeldung vom 13.08.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.08.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Aktion der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft, 1500 geständige Steuersünder als Zeugen zur Beantwortung eines Fragenkatalogs aufzufordern, ist sicherlich eines: medienwirksam. Ob sie allerdings auch in dem Sinne erfolgreich ist, dass sich aus den Ergebnissen eine gerichtsfeste Anklage gegen konkrete Beschuldigte ergibt, steht auf einem anderen Blatt. Denn die Begeisterung der Zeugen, die Staatsanwaltschaft mit handfesten Informationen zu versorgen, dürfte sich überwiegend in sehr engen Grenzen halten.

Selbstverständlich sind alle Zeugen vom Gesetz her grundsätzlich verpflichtet, wahrheitsgemäß und vollumfänglich auf die Fragen der Ermittler zu antworten. Doch bei sämtlichen Angeschriebenen handelt es sich um Personen, die sich bereits per Selbstanzeige eines strafbaren Verhaltens, nämlich der Steuerhinterziehung, bezichtigt haben. Sie stehen also jeweils im Mittelpunkt eines eigenen Verfahrens - und können daher unter Hinweis auf eben dieses Verfahren mit Fug und Recht jede Aussage verweigern. Hinzu kommt, dass nach deutschem Recht grundsätzlich niemand gezwungen werden kann, sich selbst zu belasten, beziehungsweise Gefahr zu laufen, sich mit einer Aussage zu belasten. Auch daraus können die Empfänger des Fragenkatalogs ein Aussageverweigerungsrecht ableiten. Allenfalls können die Staatsanwälte auf mögliche niedere Beweggründe der Steuersünder hoffen. Dass diese nämlich nach dem Motto handeln: Mich hat's erwischt, weil die Bank nicht fähig war, meine Konto-Daten richtig unter Verschluss zu halten - dafür sorge ich jetzt mit meiner Aussage dafür, dass die ebenfalls bluten muss. Wobei der strafrechtliche Gehalt solcher Aussagen wohl zweifelhaft sein dürfte. Und dann gibt es natürlich noch die Möglichkeit, dass die Bank - im Gegensatz zur Vermutung der Staatsanwaltschaft - gar kein festes Konzept für die Verleitung von Kunden zur Steuerziehung hatte. Weil sie nämlich ein solches Konzept gar nicht benötigte. Den Grund nennt ein leitender Mitarbeiter der Deutschland-Filiale einer Schweizer Bank: "Die Banken brauchen gar kein Konzept zum Anwerben von Steuerflüchtlingen. Die Kunden kommen und fragen von sich aus nach Möglichkeiten zur Steuerflucht."

Quelle: Westdeutsche Zeitung

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